EU-Richtlinie signalisiert Mindestlohn deutlich über 14 Euro
EU-Richtlinie spricht für Mindestlohn deutlich über 14 Euro
ba Frankfurt
Die Umsetzung der europäischen Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht, die bis zum 15. November erfolgen muss, droht einer IMK-Studie zufolge hierzulande nur sehr oberflächlich auszufallen. Bleibe die Bundesregierung bei der kürzlich getroffenen Erklärung, dass aus ihrer Sicht die bestehende Gesetzeslage ausreiche und keine gesonderten Anpassungen nötig seien, stehe das „politisch für eine verpasste Chance, um in Deutschland angemessene Mindestlöhne durchzusetzen“, warnt Thorsten Schulten, Leiter des WSI-Tarifarchivs. So liefere die Richtlinie beispielsweise fundierte Richtgrößen dafür, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn sein sollte, um als „angemessen“ zu gelten − dies wären den WSI-Berechnungen zufolge aktuell 14,61 Euro und im kommenden Jahr 15,12 Euro. „Zur Stärkung des Tarifsystems, die die EU ebenfalls als Ziel setzt, wären ein wirkungsvolles Bundestariftreuegesetz nötig und zusätzlich weitere Reformen“, fordert das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Nach Berechnungen der Industrieländerorganisation OECD schwankt der deutsche Mindestlohn seit seiner Einführung zwischen 46 und 48% des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten −in der EU-Mindestlohnrichtlinie gelten 60% als Untergrenze für ein angemessenes Mindestlohnniveau. In der Regel lag der deutsche Mindestlohn mindestens 2 Euro darunter.