EU schlägt Reform von Mehrwertsteuer vor

Kommission: Betrug kostet 50 Mrd. Euro pro Jahr

EU schlägt Reform von Mehrwertsteuer vor

rh Brüssel – Auf rund 50 Mrd. Euro pro Jahr schätzt die EU-Kommission die jährlichen Einbußen, die dem Fiskus durch grenzüberschreitenden Betrug bei der Mehrwertsteuer entstehen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Besonderheiten der derzeitigen Mehrwertsteuer-Regeln solche Machenschaften erleichtern. Deshalb hat die Kommission am Mittwoch eine grundsätzliche Reform vorgeschlagen: Innerhalb der EU soll nun auch auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden.Nach den derzeitigen EU-Regeln von 1993 sind grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Unternehmen (B2B) in der EU von der Mehrwertsteuer befreit. Bei inländischen Transaktionen hingegen wird auf jeder Stufe der Lieferkette die Steuer fällig, und es kann ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Damit hat jeder Beteiligte einen Anreiz, die Lieferung zu deklarieren. Dass grenzüberschreitende Lieferungen steuerfrei erfolgen, machen sich “Karussellbetrüger” zunutze. Dabei wird dasselbe Produkt über Mittelsmänner wiederholt in ein anderes EU-Land verkauft. Der Käufer kassiert beim inländischen Weiterverkauf Mehrwertsteuer und verschwindet oder erklärt sich zahlungsunfähig, bevor das Steueramt die Mehrwertsteuer einziehen kann. Zugleich wird beim erneuten Weiterverkauf über eine EU-interne Grenze hinweg auch noch eine Rückerstattung der (nie bezahlten) Mehrwertsteuer fällig.Zur Abhilfe sieht der Reformvorschlag drei Elemente vor. Erstens sollen künftig innerhalb der EU auch grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Unternehmen der Mehrwertsteuer unterliegen, wobei dies in einem ersten Schritt nur für den Warenverkehr gelten soll. Zweitens würden solche Lieferungen nach dem im Land des Käufers geltenden Steuersatz besteuert, und die Steuereinnahmen stünden diesem Land zu. Drittens ist ein One-Stop-Shop-System geplant: Ein Verkäufer aus einem EU-Land würde bei Verkäufen in andere EU-Staaten die jeweiligen nationalen Mehrwertsteuersätze anwenden, aber alle Mehrwertsteuern der Steuerbehörde seines eigenen Landes abliefern. Diese würde die Einnahmen dann an die verschiedenen Bestimmungsländer verteilen. Die Kommission möchte die Reform bis 2022 umsetzen. Zunächst muss sie einstimmig von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden.