EU-Regulierung

EU-Staaten ringen sich zu Lieferkettengesetz durch

Das EU-Lieferkettengesetz hat eine bewegte Geschichte. Trotz Vorbehalten der FDP-Minister der Bundesregierung hat es nun doch eine Mehrheit unter den 27 EU-Ländern gefunden.

EU-Staaten ringen sich zu Lieferkettengesetz durch

EU-Staaten ringen sich zu Lieferkettengesetz durch

Zugeständnisse an anderer Stelle stimmen Rom um – Kleinere Firmen ausgenommen

fed Frankfurt

Der Weg für das umstrittene EU-Lieferkettengesetz ist nach langem Hin und Her geebnet. Der belgische EU-Ratsvorsitz hat durch Zugeständnisse an nationale Regierungen und Anpassungen des Kompromisstexts dafür gesorgt, dass eine qualifizierte Mehrheit für die EU-Richtlinie stimmte. Qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass mindestens 15 der 27 EU-Länder, die mehr als 65% der EU-Bürger repräsentieren, mit Ja abstimmen müssen. Die Bundesregierung hatte sich wegen Vorbehalten der FDP-Minister Christian Lindner und Marco Buschmann enthalten, was wie ein Nein gewertet wird – und wurde überstimmt. Entscheidend war letztlich das Stimmverhalten der italienischen Regierung. Nachdem ihr Erleichterungen bei einem anderen europäischen Gesetz, nämlich der EU-Verpackungsverordnung, zugesagt wurden, votierte Rom für das EU-Lieferkettengesetz. Nun muss die EU-Richtlinie noch vom EU-Parlament sowie formell auch von einem Ministerrat abgesegnet werden. Beides gilt als sehr wahrscheinlich.

Das EU-Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass in Europa tätigen Unternehmen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Zulieferern auferlegt werden, damit Kinderarbeit oder schwerwiegende Umweltverschmutzung verhindert wird. In den vergangenen Tagen nahm die belgische EU-Ratspräsidentschaft – in enger Absprache mit Vertretern des EU-Parlaments – noch erhebliche Anpassungen am Kompromisstext vor. So wurde die Schwelle, ab der Unternehmen die EU-Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, angehoben. Unternehmen mit 500 bis 999 Beschäftigten wurden aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Die nun festgelegte Marke von 1.000 Mitarbeitern entspricht dem deutschen Lieferkettensorgfaltsgesetz. Zugleich wurde auch die Umsatzschwelle verdreifacht. Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten müssen die EU-Vorgaben erfüllen, sofern ihr Umsatz 450 Mill. Euro überschreitet. In einem vorherigen Entwurf waren es 150 Mill. Euro gewesen. Zudem wurden Regeln für „Hochrisikosektoren“ wie Bau und Textilindustrie abgeschwächt oder gestrichen.

Das EU-Lieferkettengesetz hat eine bewegte Geschichte. Im Dezember hatten sich Unterhändler von Rat und EU-Parlament auf einen Kompromiss verständigt. Gemeinhin ist die Bestätigung durch beide Co-Gesetzgeber Formsache. Doch die FDP-Minister in der Bundesregierung blockierten eine Zustimmung Deutschlands, so dass sich keine qualifizierte Mehrheit fand. Vertreter der Wirtschaft beklagen die nun doch erfolgte Zustimmung als Rückschlag für Europas Wettbewerbsfähigkeit und als große Belastung. Sie warnen vor Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken.

Kommentar zur Einigung beim EU-Lieferkettengesetz

Kommentar Seite 8
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