Nach jahrelangen Verhandlungen

EU und Schweiz schließen Handelsabkommen

Die EU und die Schweiz haben nach jahrelangen Verhandlungen ein Handelsabkommen geschlossen.

EU und Schweiz schließen Handelsabkommen

EU und Schweiz mit Handelsabkommen

dpa-afx Bern

Die EU und die Schweiz wollen ihre Partnerschaft dauerhaft festigen. Jahrelange Verhandlungen zwischen Bern und Brüssel über eine Aktualisierung bestehender Kooperationsabkommen und mögliche neue Abkommen wurden zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen, wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Schweizer Präsidentin Viola Amherd in Bern sagten. „Heute ist ein Tag großer Freude“, sagte von der Leyen. „Das Abkommen macht unsere Partnerschaft zukunftsfest.“ Es sei gelungen, „ausgewogene“ Lösungen zu erarbeiten, erklärte Amherd.

Die Schweizer Regierung hatte sich vor mehr als 30 Jahren für einen EU-Beitritt ausgesprochen, doch lehnte das Volk 1992 allein schon den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 50,3% ab. Seitdem sind rund 25 bilaterale Abkommen geschlossen worden. Viele davon sind wegen Gesetzesänderungen in der EU aber nicht mehr zeitgemäß und sollen nun modernisiert werden. Dazu gehört eine dynamische Rechtsübernahme, wobei die Schweiz ihre Bestimmungen jeweils aktualisiert, um die Harmonie mit EU-Regeln zu wahren. Nun muss die Schweiz innenpolitisch die nötigen Anpassungen der eigenen Regeln vornehmen, dann geht das Paket ins Parlament. Die wählerstärkste Partei, die SVP, ist gegen eine weitere Annäherung an die EU und will alles so lange wie möglich hinauszögern. Sie plant auch eine Volksabstimmung zu beantragen.

Inkrafttreten könnte noch Jahre dauern

Es könnte bis 2027 oder 2028 dauern, ehe das Gesamtpaket in Kraft tritt. Neu soll die Schweiz nun verbindlich einen Beitrag zur Förderung strukturschwacher Regionen in der EU über 375 Mill. Euro pro Jahr zahlen. Zusätzliche Zusammenarbeit wurde unter anderem beim Gesundheitsschutz und der Weltraumforschung beschlossen. Die Schweiz gehört unter anderem zum Schengenraum der europäischen Länder, die auf systematische Personenkontrollen an den Grenzen verzichten. Sie hat weitgehend Zugang zum EU-Binnenmarkt und es gilt mit gewissen Auflagen die Personenfreizügigkeit. Zudem arbeiten beide Seiten unter anderem in den Bereichen Asyl, Landwirtschaft, Forschung, Staatsbeihilfen, Informationsaustausch Banken, Emissionshandel und Polizei zusammen.

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