EZB fährt Erleichterungen für Kreditsicherheiten zurück
rec Frankfurt
Die Europäische Zentralbank (EZB) fährt Erleichterungen für Geschäftsbanken aus der Zeit der Corona-Pandemie zurück. Dabei geht es um Kreditsicherheiten, sogenannte Collaterals, die Banken und andere Geschäftspartner für Refinanzierungsgeschäfte mit den Notenbanken des Euroraums hinterlegen müssen. Dies werde schrittweise über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren erfolgen, teilte die EZB mit. Auf diese Weise will sie „Klippeneffekte“ vermeiden und den Banken Zeit zur Anpassung geben. Ausnahmen für griechische Staatsanleihen sollen hingegen bestehen bleiben.
Der EZB-Rat hatte zu Beginn der Pandemie im April 2020 die Standards für die Kreditvergabe aufgeweicht. Refinanzierungsgeschäfte, im Fachjargon als TLTRO (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) bekannt, spielten eine wichtige Rolle, um angesichts der Coronakrise für ausreichend Liquidität im Euroraum zu sorgen und eine Kreditklemme zu verhindern. De facto konnten Banken aufgrund extrem vorteilhafter Konditionen Geld dafür bekommen, dass sie sich Geld bei der EZB leihen. Voraussetzung: Sie hielten den Kreditfluss an Unternehmen aufrecht – und hinterlegten entsprechende Sicherheiten.
Diesen Sicherheitenrahmen passt die EZB nun in drei Schritten an. In einem ersten Schritt fallen ab 8. Juli mehrere Erleichterungen weg, darunter solche für Wertpapiere, die im Zuge der Pandemie auf Ramschstatus gefallen sind. Auch halbiert die EZB Rabatte für Bewertungsabschläge von Sicherheiten. Der vorübergehende 20-Prozent-Rabatt für die sogenannten Haircuts entfällt in einem zweiten Schritt im Juni 2023 ganz. Einzelheiten will die EZB in Kürze vorlegen.
Im März 2024 beendet die EZB dann auch Sonderregeln für andere Sicherheiten, vor allem Kredite mit Staatsgarantien. Diese Sonderkredite an krisengeplagte Unternehmen haben Banken besonders häufig zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften während der Pandemie genutzt. Laut Schätzungen der EZB aus dem Jahr 2021 haben die Erleichterungen zusätzliche Sicherheiten im Umfang von 240 Mrd. Euro mobilisiert. Genaue Zahlen will sie in Kürze veröffentlichen.
Laut dem Beschluss des EZB-Rats sollen bestimmte Ausnahmen im Sicherheitenrahmen indes über März 2024 hinaus beibehalten werden. Das betrifft in erster Linie griechische Staatsanleihen. Sie sind weiterhin als Sicherheiten zugelassen, auch wenn sie nicht die eigentlich erforderlichen Bonitätsnoten haben. Dies gilt demnach, solange griechische Bonds Teil der Anleihekäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP sind. Die Nettokäufe via PEPP stellt der EZB-Rat zwar Ende März ein. Beträge aus fälligen Anleihen lässt er indes reinvestieren.
In einer Mitteilung der EZB hieß es: Der EZB-Rat habe die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Sicherheiten für Banken und andere Geschäftspartner berücksichtigt, „insbesondere im Hinblick auf deren Fähigkeit, bis zur Fälligkeit der ausstehenden gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III) weiterhin Sicherheiten zu mobilisieren“. Auch habe er jede Maßnahme auf ihre Risiken untersucht. Es gebe genügend Zeit zur Anpassung.