EZB nimmt Datenschutz bei digitalem Euro in den Fokus
EZB nimmt Schutz der Privatsphäre bei digitalem Euro in den Fokus
Notenbank stellt Zwischenbericht vor – Höhe der Haltelimits steht noch nicht fest – Umgang mit Daten zentral – Aktualisierung des Regelwerks bis Jahresende
mpi Frankfurt
Die EZB betont in ihrem ersten Zwischenbericht in der Vorbereitungsphase des digitalen Euro das Thema Schutz der Privatsphäre beim Zahlungsverkehr. „In den vergangenen Monaten hat sich die EZB auf die technischen Merkmale geeinigt, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Online-Transaktionen des digitalen Euro noch höhere Datenschutzstandards als aktuelle digitale Zahlungslösungen bieten und gleichzeitig einen robusten Schutz vor Betrug gewährleisten“, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Bericht.
Die EZB will im Falle einer Einführung dabei auf Pseudonymisierung, Hashing und Datenverschlüsselung setzen, damit die Notenbank Transaktionen nicht einzelnen Nutzern zuordnen kann. Die Zahlungsdienstleister wiederum, deren Aufgabe die Abwicklung der Transaktionen wäre, würden nur die Daten erhalten, die sie benötigen, um gesetzliche Bestimmungen wie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen. Eine Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke sei für die Zahlungsdienstleister nur bei ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Verbrauchers erlaubt.
Digitaler Euro muss Mehrwert bieten
Der Schutz der Privatsphäre bei einer möglichen Nutzung des digitalen Euro ist den Menschen insbesondere in Deutschland wichtig. Dies zeigt etwa eine Umfrage im Auftrag der Bundesbank. Dort stuften rund 75% diesen Aspekt als „sehr wichtig“ oder „wichtig“ ein. Zudem hat die EZB die Möglichkeit, in diesem Bereich gegenüber bereits etablierten digitalen Bezahlmethoden einen Mehrwert zu bieten. Denn anders als Paypal, Visa, Mastercard und Co. hat die Zentralbank keinerlei kommerzielles Interesse beim Anbieten ihrer Zahlungslösung. Da die Nutzung des digitalen Euro bei einer Einführung für die Verbraucher freiwillig wäre, müssen die EZB und die nationalen Notenbanken die Konsumenten vom Nutzen überzeugen.
Die EZB befindet sich seit November in der sogenannten Vorbereitungsphase. Diese Phase ist auf zwei Jahre angelegt. Doch nicht nur die EZB muss an den Grundlagen des digitalen Zentralbankgelds arbeiten. Die EU muss zudem den gesetzlichen Rahmen für den digitalen Euro schaffen. Erst wenn dies erledigt ist, wird sich die EZB mit der Frage beschäftigen, ob sie den digitalen Euro tatsächlich einführt oder nicht. Ein positives Urteil gilt als sehr wahrscheinlich.
Vorschlag der Bundesbank
Eine Einführung dürfte frühestens gegen Ende dieses Jahrzehnts über die Bühne gehen. Viele Details sind weiter ungeklärt. So geht die EZB in ihrem Zwischenbericht etwa darauf ein, dass es Haltegrenzen beim digitalen Euro geben soll. Die konkrete Höhe lässt sie jedoch weiter offen. Beobachter halten irgendetwas zwischen 500 und 3.000 Euro für einen realistischen Wert.
Bundesbankpräsident Joachim Nagel zitierte am Montag in einer Rede eine Studie der Bundesbank, wonach 1.500 bis 2.500 Euro eine gute Größenordnung für das Haltelimit wäre. Zugleich sagte er aber auch, dass die EZB zu dem Schluss gekommen sei, dass selbst bei den pessimistischsten Annahmen ein Haltelimit von 3.000 Euro keine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen würde. „Wir schauen uns genau an, was die optimale Menge wäre“, sagte Nagel.
Auch größere Transaktionen möglich
Mithilfe eines sogenannten Wasserfallprinzips sollen aber auch größere Transaktionen möglich sein. Liegen nicht genügend digitale Euro vor, würde Geld vom verknüpften Konto transferiert und in digitale Euro umgewandelt und direkt an den Zahlungsempfänger geschickt werden. Haltelimits soll es deshalb geben, damit es im Falle einer Finanzkrise nicht dazu kommt, dass Leute massenhaft Bankguthaben in digitale Euro umwandeln und so eine Bank gegebenenfalls in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Nagel, der zu den ausgesprochenen Befürwortern eines digitalen Euro zählt, machte in seiner Rede zudem erneut Werbung für die digitale Zentralbankwährung. „Im Kern entspringt meine Befürwortung des digitalen Euro meiner allgemeinen Leidenschaft für die potenziellen Vorteile der digitalen Transformation unserer Gesellschaft“, sagte er. Der digitale Euro könne ein Eckpfeiler der digitalen Transformation werden. Außerdem habe er das Potenzial, die Menschen in der Eurozone zu verbinden und zu vereinen.
Regelwerk soll bis Ende des Jahres aktualisiert werden
Der Zwischenbericht der EZB thematisiert auch das Rule Book zum digitalen Euro, also das Regelwerk für die digitale Zentralbankwährung. Bis zum Jahresende soll dieses um zusätzliche Kapitel erweitert werden. In diesen geht es um die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer, sofern dies erforderlich ist, sowie um infrastrukturbezogene Anforderungen.
Zudem veröffentlichte die EZB fünf Ausschreibungen mit dem Ziel, Rahmenverträge mit geeigneten externen Anbietern für die Bereitstellung von wichtigen Komponenten für den digitalen Euro und damit verbundenen Dienstleistungen abzuschließen. Das Eurosystem wird dann mit dem Auswahlverfahren fortfahren, indem es die am besten bewerteten Teilnehmer zur Angebotsabgabe einlädt. Dieser Prozess soll dazu beitragen, die endgültigen technischen Details für die Gestaltung des digitalen Euro festzulegen.
Gastkommentar von EZB-Direktor Piero Cipollone zum digitalen Euro
Bericht: Ehemaliger Bundesbankpräsident Jens Weidmann stellt digitalen Euro infrage