Vorläufige Haushaltsführung

Finanzministerium mahnt für 2025 zu Sparsamkeit

Das Bundesfinanzministerium hält die übrigen Ministerien für 2025 an, in der vorläufigen Haushaltsführung sparsam zu sein. Ein Etat noch vor der Sommerpause käme schnell.

Finanzministerium mahnt für 2025 zu Sparsamkeit

Finanzministerium mahnt für 2025
zu Sparsamkeit

wf Berlin

Das Bundesfinanzministerium mahnt die übrigen Ressorts der Regierung zu finanzieller Zurückhaltung im nächsten Jahr. In einem Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 empfiehlt das Ministerium, „mit Blick auf die haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und den absehbaren Finanzierungsbedarf in den kommenden Haushaltsjahren einen möglichst sparsamen Umgang mit Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen“. Das Rundschreiben wurde an die Ministerien verschickt.

Der Bundestag hatte wegen des Bruchs der Ampel-Koalition im November kein Haushaltsgesetz für 2025 beschlossen. Die rot-grüne Minderheitsregierung muss deshalb von Jahresbeginn an mit einer sogenannten vorläufigen Haushaltsführung agieren. Dies ist auch in regulären Wahljahren üblich.

Haushaltsbeschluss noch vor der Sommerpause unsicher

Das Bundesfinanzministerium plant die vorläufige Haushaltsführung zunächst bis zur Bundesratssitzung am 11. Juli. Die neue Regierung muss sich nach der Wahl am 23. Februar zunächst finden. Dann kann sie den Haushalt aufstellen und im Bundestag beraten lassen. Im Ministerium hieß es, ein Etat noch vor der Sommerpause sei ein „ehrgeiziger Plan“. Als Basis der vorläufigen Haushaltsplanung hat das Finanzministerium den nicht vom Parlament gebilligten Regierungsentwurf 2025 aus dem vergangenen Sommer sowie die bereits beratenen, aber nicht verabschiedeten Einzelpläne zugrunde gelegt.

In der vorläufigen Haushaltsplanung können alle Ausgaben für gesetzliche Einrichtungen und gesetzlich beschlossene Maßnahmen getätigt werden sowie für alle rechtlichen Verpflichtungen des Bundes. Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen oder Beihilfen dazu sind möglich, wenn bereits 2024 Beträge bewilligt worden waren. Für Sachausgaben und Förderprogramme, die noch nicht bewilligt waren, dürfen dem Rundschreiben des Ministeriums zufolge nun zunächst 45% ausgegeben werden.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.