Frankreich will Arbeitsrecht flexibler gestalten

Reform des Sozialrechts soll bis 2018 stehen

Frankreich will Arbeitsrecht flexibler gestalten

wü Paris – Frankreichs neue Arbeitsministerin Myriam El Khomri hat am Mittwoch in Paris die groben Linien der geplanten Reform des als verkrustet geltenden, derzeit 3 800 Seiten umfassenden Arbeitsrechts vorgestellt. Ihr erklärtes Ziel ist, bis zum ersten Halbjahr 2018 – also gut ein Jahr nach den nächsten Präsidentschaftswahlen im Mai 2017 – ein neues Sozialrecht vorzulegen, ein “Arbeitsrecht des 21. Jahrhunderts”. Vereinfachen, verhandeln und sichern, lauten dabei ihre drei wichtigsten Schlagworte. Expertenrunde geplantEl Khomri will noch in diesem Monat einen Rat der Weisen einberufen, der die wichtigsten Grundprinzipien des geplanten neuen Arbeitsrechts definieren soll. Er soll von dem früheren Justizminister Robert Badinter geleitet werden. Die Schlussfolgerungen dieser Kommission, die aus Mitgliedern des Staatsrats und des Kassationsgerichthofs bestehen soll, sollen dann im Januar in einen Gesetzentwurf einfließen. Dieser soll als Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Arbeitsrechts dienen. Diese Aufgabe, die zwei Jahre dauern wird, sollen Juristen, Hochschullehrer und Spezialisten für soziale Beziehungen übernehmen.Die sozialistische Ministerin versprach jetzt wie bereits zuvor Premierminister Manuel Valls, dass Prinzipien wie die 35-Stunden-Woche, der vergleichsweise hohe Mindestlohn und Arbeitsverträge mit im Vergleich zu anderen Ländern sehr strengen Hürden für Kündigungen bei unbefristeten Arbeitsverträgen nicht angetastet werden sollen. Doch offenbar plant die Regierung von Präsident François Hollande, die 35-Stunden-Woche und die bisher auf 48 Stunden pro Woche begrenzte Höchstarbeitszeit weiter aufzuweichen. Sie will offenbar durchsetzen, dass Fragen wie Arbeits- und Ausgleichszeiten sowie Überstunden künftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Betriebs- oder Branchenebene ausgehandelt werden.Überhaupt sollen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Lösungen künftig wichtiger werden. Die betrieblichen Vereinbarungen müssen mit Gewerkschaften getroffen werden, die mindestens 50 % der Belegschaft vertreten und nicht nur 30 % wie bisher. Gleichzeitig sollen die bisher 700 Berufsbranchen in den nächsten drei Jahren zu rund 100 gebündelt werden. Später dann soll das neue Arbeitsrecht zwischen unumstößlichen Grundprinzipien, den durch Tarifabkommen möglichen Ausnahmen und Regeln unterscheiden, die gelten, wenn es kein Tarifabkommen gibt.