Reform

Frankreich zahlt Arbeitslosengeld kürzer

Frankreich passt die Arbeitslosenversicherung an die Konjunktur an. Ab Februar wird die Zeit, in der Arbeitssuchende Arbeitslosengeld erhalten, verkürzt.

Frankreich zahlt Arbeitslosengeld kürzer

wü Paris

Frankreichs Arbeitsminister Olivier Dussopt hat die Details der Reform der Arbeitslosenversicherung vorgestellt, die durch einen gerade vom Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf ermöglicht wird. Ziel ist, die Arbeitslosenversicherung nach Kanadas Vorbild der Konjunkturlage anzupassen.

Im dritten Quartal ist die Arbeitslosenquote in Frankreich mit 7,1%, die Übersee-Départements nicht mitgerechnet, auf ihren niedrigsten Stand seit 14 Jahren gefallen. 60% der Unternehmen in Frankreich geben inzwischen an, Schwierigkeiten zu haben, Mitarbeiter zu finden.

Deshalb soll die Dauer, in der Arbeitssuchende Arbeitslosengeld erhalten, jetzt ab Februar um ein Viertel gekürzt werden. Arbeitssuchende in den Übersee-Départements sowie Film- und Theaterschaffende und Docker sind ausgenommen. Wer bisher beispielsweise Anrecht auf 24 Monate Arbeitslosengeld hat, soll es künftig nur noch 18 Monate lang erhalten. Dabei soll das Arbeitslosengeld jedoch für mindestens sechs Monate gezahlt werden.

Dussopt hofft, dass dank der Reform 2023 wieder 100000 bis 150000 Arbeitslose auf den Arbeitsmarkt zurückkehren. Die Dauer des Arbeitslosengeldes soll wieder verlängert werden, wenn die Arbeitslosenquote im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation) mehr als 9% beträgt oder wenn sie in einem Quartal um mehr als 0,8% steigt.

Jeder, der innerhalb der letzten 24 Monate mindestens sechs Monate gearbeitet hat, hat in Frankreich Anrecht auf Arbeitslosengeld. Derzeit gibt es für jeden gearbeiteten Tag einen Tag Arbeitslosengeld. Für Arbeitssuchende bis 53 Jahre ist die Dauer der Zahlung auf 24 Monate begrenzt, für 53- und 54-Jährige auf 30 Monate und für Personen ab 55 Jahren auf 36 Monate.

Die neuen Regeln sollen für alle Arbeitssuchenden angewendet werden, die sich ab Februar bei den Arbeitsämtern arbeitslos melden. Sie sollen zunächst bis Ende 2023 gelten, damit die Sozialpartner neue Ab­kommen aushandeln können. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen die Reform.

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