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Freispruch in Zinswettenprozess gefordert

igo - Die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihre damalige Kämmerin konnten ihren Anwälten zufolge die durch ihre Zinsabsicherungsgeschäfte entstandenen Millionenverluste für die Stadt nicht absehen. Beide...

Freispruch in Zinswettenprozess gefordert

igo – Die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihre damalige Kämmerin konnten ihren Anwälten zufolge die durch ihre Zinsabsicherungsgeschäfte entstandenen Millionenverluste für die Stadt nicht absehen. Beide Verteidiger forderten vor dem Landgericht Mannheim Freisprüche für ihre Mandantinnen.Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden bewusste Manipulation und massive Täuschung vor. Sie sollen, um die klammen Stadtkassen zu füllen, ab 2001 Wetten auf die unterschiedlichen Entwicklungen von kurz- und langfristigen Zinsen abgeschlossen haben (vgl. BZ vom 3. August). Dadurch entstanden der Stadt Verluste von 57 Mill. Euro. Einen Großteil davon erstatteten die Deutsche Bank und J.P. Morgan Chase, über die die Geschäfte liefen, der Stadt nach Vergleichen. Die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe mitangeklagte Bankmitarbeiter und den damaligen stellvertretenden Kämmerer wurden bereits gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt.Die Kämmerin habe nicht abschätzen können, dass die von ihr getätigten Geschäfte so riskant sein würden, sagte ihr Verteidiger Eddo Compart am Donnerstag. Sie habe sich auf die Bankmitarbeiter verlassen, die das Risiko geringer eingeschätzt hatten. Compart kritisierte die Staatsanwaltschaft zudem für deren Forderung nach einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Seine Mandantin habe unter dem seit Anfang August laufenden Verfahren bereits genug gelitten.Für Augenstein fordern die Staatsanwälte zwei Jahre und vier Monate Haft. Ihr Verteidiger, FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, bestritt den Vorwurf, dass die beiden Frauen drohende Verluste bewusst verheimlichten. Augenstein habe mit dem zweiten Geschäft, das die Kommune 2006 abschloss, versucht, das Risiko der ersten Zinswetten zu minimieren. “Frau Augenstein musste an der Rechtmäßigkeit der Geschäfte nicht zweifeln, da sie vom Deutschen Städtetag empfohlen und von 800 Kommunen praktiziert wurden”, sagte er in seinem Plädoyer. Die ersten Zinssicherungsgeschäfte der Kämmerin hatten mit dem Einverständnis des Gemeinderats stattgefunden.Augenstein hatte im bisherigen Prozessverlauf ausgesagt, “keinerlei Hinweis” darauf gehabt zu haben, dass sich die Zins-Swaps “in irgendeiner Weise zum Nachteil der Stadt entwickeln” könnten oder dass diese nicht rechtmäßig gewesen seien. Das Urteil wird am 21. November erwartet.