Verlustrücktrag

„Halbherziger Schritt“

Herb enttäuscht zeigte sich die Wirtschaft vom Koalitionsbeschluss zum Verlustrücktrag. Der Industrieverband BDI verwies auf andere Industrieländer, in denen die Grenze bei 50 Mill. Euro liege oder nicht existiere. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD...

„Halbherziger Schritt“

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Herb enttäuscht zeigte sich die Wirtschaft vom Koalitionsbeschluss zum Verlustrücktrag. Der Industrieverband BDI verwies auf andere Industrieländer, in denen die Grenze bei 50 Mill. Euro liege oder nicht existiere. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatte am Mittwochabend beschlossen, die Verlustrücktragsgrenze für 2020 und 2021 auf 10 Mill. Euro (bei Zusammenveranlagung 20 Mill. Euro) zu verdoppeln. „Der Koalitionsbeschluss wird dem Ausmaß der Krise und der Lage besonders im Mittelstand nicht gerecht“, monierte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang. Unverständlich sei, dass Gewinne nur ein Jahr zurück verrechnet werden dürften. Unternehmen im zweiten Verlustjahr der Pandemie nutze das wenig. Der Maschinenbauverband VDMA drang darauf, den Rücktrag auf fünf Jahre auszuweiten. „Alles andere wäre halbherzig“, erklärte Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. Auch Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) findet Grenze und Rücktragsperiode für „zu knapp“ bemessen. Den Fiskus kostet die neue Operation für 2020 und 2021 zusammen 2Mrd. Euro. Die Steuerausfälle kommen aber nur zeitlich früher und entlasten die Firmen jetzt in der Krise. Ohne Rücktrag könnten die Verluste mit Gewinnen in späteren Jahren verrechnet werden. Für den Fiskus ist es ein Nullsummenspiel.