Haushaltslage des Bundes für 2024 wohl entspannter als gedacht
Haushaltslage des Bundes für 2024 wohl entspannter als gedacht
Möglicherweise weniger Rücklagen nötig
ahe Berlin
Trotz einiger milliardenschweren Mehrbelastungen zeichnet sich für den Bundeshaushalt in diesem Jahr eine entspanntere Lage ab als bislang gedacht. Nach Einschätzung des Finanzministeriums könnte zum Jahresabschluss eine geringe Entnahme aus der Rücklage nötig werden als geplant. Damit könne auch ohne Verabschiedung eines Nachtragshaushalts möglicherweise ein Teil der insgesamt 10,7 Mrd. Euro großen Rücklage auf das Jahr 2025 übertragen werden, hieß es am Donnerstag aus dem Ministerium in Berlin.
Um wie viel Geld es dabei geht, dürfte erst zur Schlussrechnung des Etats 2024 klar sein, die für Mitte Januar geplant ist, und die dann auch die Monate November und Dezember noch einbezieht. Bis jetzt laufe der Haushaltsvollzug im Großen und Ganzen ohne negative Überraschungen, hieß es. Der neue Finanzminister Jörg Kukies hatte bereits in der vergangenen Woche im Bundestag darauf hingewiesen, dass der eigentlich von der Ampel-Regierung im Sommer auf den Weg gebrachte Nachtragshaushalt für 2024 gar nicht mehr nötig sei.
Keine negativen Wachstumseffekte aufgrund einer vorläufigen Haushaltsführung
Auch eine Haushaltssperre hält der SPD-Politiker nach aktuellem Stand nicht für zwingend. Kukies kündigte in dem am Donnerstag veröffentlichten Monatsbericht seines Ministeriums an, „demnächst“ mit einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden erst einmal die vorläufige Haushaltsführung für 2025 einzuleiten, da der Bundestag wohl keinen Etat mehr fürs nächste Jahr beschließen werde. Negative konjunkturelle Effekte befürchtet er deswegen nicht: „Erfahrungsgemäß werden zurückgehaltene Mittelabflüsse nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung kurzfristig nachgeholt, sodass für das Gesamtjahr keine signifikanten, negativen Wachstumseffekte zu erwarten sein dürften.“
Kukies stellte in diesem Zusammenhang zugleich noch einmal klar, dass eine vorläufige Haushaltsführung „weder außergewöhnlich noch technisch problematisch“ sei, sondern nach Bundestagswahlen regelmäßig zum Tragen komme. Der Bund werde dabei alle nötigen Ausgaben leisten und alle eingegangenen Verpflichtungen erfüllen, betonte der Ministerin im Monatsbericht. Hier sehe das Grundgesetz klare Regeln vor.