Sanktionsdurchsetzungsgesetz

Kabinett beschließt bessere Durchsetzung von Sanktionen

Damit Sanktionen wie derzeit gegen russische Oligarchen und Firmen künftig besser durchgesetzt werden, will die Bundesregierung die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verbessern. Der Bundestag soll bereits in dieser Woche über einen Gesetzentwurf dazu beraten.

Kabinett beschließt bessere Durchsetzung von Sanktionen

Reuters Berlin

Die Bundesregierung hat den ersten Teil eines geplanten Gesetzes zur besseren Durchsetzung von Sanktionen auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte dazu am Dienstag nach Angaben des Finanz- und Wirtschaftsministeriums schriftlich eine entsprechende Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition. Bereits diese Woche soll ein Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Vorgesehen ist, bei der Durchsetzung von Sanktionen künftig die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu intensivieren. So sollen die Stellen besser an bereits anderswo vorliegende Informationen kommen. Ihre Zuständigkeiten werden zudem erweitert. Es soll auch bessere Möglichkeiten zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen geben. Unter Androhung von Bußgeldern und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sollen sanktionierte Personen ihr Vermögen offenlegen müssen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte, Unterstützer der russischen Regierung von Präsident Wladimir Putin sollten mit harten Maßnahmen getroffen werden. „Deshalb beseitigen wir Hemmnisse, die einer wirksamen Umsetzung des europäischen Sanktionsregimes im Wege stehen.“ Es solle verhindert werden, dass Personen auf Zeit spielen könnten.

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