Kabinett billigt Novelle zu Bund-Länder-Finanzen
wf Berlin – Das Bundeskabinett hat in Berlin das Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen gebilligt. Von 2020 an wird der Bund die Länder um 9,7 Mrd. Euro jährlich entlasten. Der Bund erhält dafür mehr Einfluss in den Ländern. Dies betrifft die Planung und den Bau von Bundesautobahnen, die Steuerverwaltung, Investitionen in Bildungsinfrastruktur und die Kooperation beim Online-Zugang der Bürger zur öffentlichen Verwaltung. Zudem wird der Stabilitätsrat gestärkt. Er soll künftig auch die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen.Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte in Berlin: “Wir stellen nicht nur die finanziellen Weichen für die Zukunft unseres Föderalismus, sondern modernisieren auch die Art und Weise, wie Bund und Länder zusammenarbeiten.” Die zusätzlichen Kompetenzen für den Bund verbesserten das Bund-Länder-Verhältnis strukturell. Das Gesetzespaket besteht aus einer Grundgesetzänderung sowie dem neuen bundesstaatlichen Finanzausgleich. 2019 endet der Solidarpakt II, der die Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander regelt. Dieser Mechanismus wird verändert und durch ein unbegrenzt laufendes System mit Kündigungsmöglichkeit ersetzt. Der Umsatzsteuervorausgleich fällt ersatzlos weg. Die Steuer wird künftig nach der Einwohnerzahl verteilt und durch Zu- und Abschläge an die Finanzkraft der Länder angepasst. Neue InfrastrukturpolitikDie neuen Kompetenzen erlauben dem Bund die Gründung eine Infrastrukturgesellschaft für die einheitliche Planung, den Bau und die Instandhaltung der Bundesautobahnen. Das Eigentum an den Straßen sowie die Gesellschaft selbst in der Rechtsform einer GmbH bleiben in Bundesbesitz. Die Verwaltung der Straßen, die bislang auf 16 Bundesländer verteilt ist, soll von 2021 bundeseinheitlich erfolgen. Die deutsche Industrie begrüßte diese Entscheidung. Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Industrieverbands BDI, nannte den Beschluss einen “Meilenstein in der Infrastrukturpolitik”. Mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft komme Deutschland dem Ziel näher, künftig günstiger, schneller und qualitativ hochwertiger Bundesautobahnen zu bauen.Neu ist auch, dass die Steuerverwaltung in der Kompetenz der Länder flexibler und der bundeseinheitliche Vollzug verbessert werden kann. So kann der Bundesgesetzgeber künftig per Rechtsverordnung Zuständigkeiten der Länder in der Steuerverwaltung länderübergreifend übertragen, wenn die betroffenen Länder einverstanden sind. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit von Rheinland-Pfalz und Saarland bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Die Länder müssen dafür künftig aber keine aufwendigen Staatsverträge mehr schließen. Bessere SteuerverwaltungKünftig solle es auch zu einer bundesweit einheitlichen Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung der Länder kommen. Der Bund kann die Länder anweisen, ein bestimmtes Programm für die automatisierte Datenverarbeitung einzusetzen, um den gleichmäßigen Steuervollzug zu verbessern oder zu erleichtern. Die Länder sind verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.