Kabinett bringt Garantie für "Sure" auf den Weg

Entwurf für Gewährleistungsgesetz verabschiedet

Kabinett bringt Garantie für "Sure" auf den Weg

sp Berlin – Die Bundesregierung hat die erforderlichen Garantien zur Finanzierung von Kredithilfen für Kurzarbeiter mit einem Volumen von bis zu 100 Mrd. Euro, auf die sich die EU-Staaten in dieser Woche geeinigt haben, mit dem Entwurf eines entsprechenden Gewährleistungsgesetzes auf den Weg gebracht. In der nächsten Woche berät der Bundestag über das Gesetz. Die Kredithilfen stehen erst zur Verfügung, wenn alle EU-Mitgliedstaaten ihre Garantien im Volumen von insgesamt 25 Mrd. Euro hinterlegt haben. Auf Deutschland entfallen entsprechend seinem Anteil am Bruttoinlandsprodukt der EU Garantien im Umfang von rund 6 Mrd. Euro.Das “Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen” (“Sure”), das der Rat der Europäischen Union (EU) als ein Teil eines 540 Mrd. Euro schweren Gesamtpakets beschlossen hat, soll die Finanzierung von Kurzarbeit sowie ähnlichen Maßnahmen für Arbeitnehmer und Selbständige in den Mitgliedstaaten unterstützen. “Sure” – Temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency – gewährt den EU-Mitgliedstaaten dazu finanzielle Hilfe in Form von Darlehen. “Die Kommission wird auf den Finanzmärkten Geld aufnehmen, um die Darlehen zu finanzieren, die sie den Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen anbietet”, heißt es in den Ausführungen der EU-Kommission zu dem Instrument. Die Garantien der Mitgliedstaaten sichern die Finanzierung des Instruments zu günstigen Konditionen. Die Kredithilfen im Rahmen von Sure sollen ebenso wie die Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Unternehmen und neue Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) spätestens Anfang Juni zur Verfügung stehen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in der EU zu dämpfen. Frankreich besonders betroffenLaut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) in Brüssel wurde in den 27 EU-Staaten bereits für mehr als 40 Millionen Menschen Kurzarbeit beantragt. Dies entspricht knapp 27 % aller Beschäftigten. Am stärksten von Kurzarbeit betroffen sind demnach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frankreich (11,3 Millionen Anträge bei der nationalen Arbeitslosenversicherung), Deutschland (10,1), Italien (8,3) und Großbritannien (7,9). Der Anteil gemessen an der Beschäftigtenzahl liegt unter den EU-Volkswirtschaften mit 47,8 % in Frankreich am höchsten. In Deutschland beziehen sich die Anträge auf Kurzarbeit auf etwas mehr als ein Viertel der Beschäftigen.