Bundeswirtschaftsministerium

Klima­schutz­verträge für eine grüne Industrie

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit Hilfe von Klimaschutzverträgen die grüne Transformation in der Industrie fördern. Dafür soll übergangsweise auch „blauer“ Wasserstoff erlaubt werden.

Klima­schutz­verträge für eine grüne Industrie

ast Frankfurt

Bundeswirtschafts­minister Robert Habeck (Grüne) hat eine Richtlinie zur Förderung der grünen Transformation der deutschen Industrie vorgelegt. Zentraler Bestandteil sind Klimaschutzverträge mit der Industrie: Wer seine Produktion klimafreundlich umstellt, bekommt über einen 15 Jahre dauernden Vertrag zwischen Bund und Betrieb sowohl Geld für Investitionen als auch jährliche Mittel für die teurere grüne Produktion. Der Entwurf lag Reuters vorab vor. „Wir wollen die europäischen und nationalen Klimaziele mithilfe einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Industrie erreichen“, sagte Habeck kürzlich auf der Industriekonferenz. Zuletzt waren die Stimmen aus der Industrie nach mehr Unterstützung bei der grünen Transformation lauter geworden.

„Klimaschutzverträge führen nicht nur zu einer Emissionsreduzierung der geförderten Industrie“, heißt es in Habecks Richtlinie. „Sie setzen auch einen Anreiz, dass die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und umgesetzt werden.“ Die Verträge sollen Kern der Industrietransformation und des Hochlaufs der Wasserstoffproduktion in Deutschland sein. Anders als der Verkehrs- oder Gebäudesektor kann die Industrie häufig nicht direkt auf grünen Strom umstellen. Daher gilt Wasserstoff als Mittel der Wahl etwa in der Stahl- und Chemieindustrie.

Bereits im Februar hatte eine Studie des Thinktanks Agora für Aufsehen gesorgt: Die Kosten für die Umstellung auf grüne Produktionsverfahren in der Stahl-, Zement- und Ammoniakproduktion bezifferten die Autoren auf 10 bis 43 Mrd. Euro. Eine ungewöhnliche Allianz hatte erst vergangene Woche mehr Geld vom Staat gefordert. In einer Mitteilung von Umweltorganisationen und der IG Bergbau, Chemie, Energie hieß es: „Um unsere Wirtschaft zu modernisieren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, muss der Staat Investitionen anreizen – nicht erst 2024, sondern jetzt!“

Die Klimaschutzverträge sollen der Richtlinie zufolge ausgeschrieben werden: Wer am meisten einspart und am wenigsten Energie benötigt, erhält den Zuschlag. Erste Abschlüsse könnten Anfang 2023 erfolgen. Wenn die grüne Produktion während der Vertragslaufzeit billiger wird, sollen die Betriebe die Gelder zurückzahlen: „Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit der effektive CO2-Preis­ den im Klimaschutzvertrag festgelegten Vertragspreis übersteigt, endet die staatliche Förderung nicht nur, sie kehrt sich um in eine Zahlungspflicht der Unternehmen an den Staat.“

Bei der Wasserstoffproduktion darf im Gegensatz zur Stromproduktion auf Erdgas zurückgegriffen werden. Allerdings nur, wenn das freigesetzte CO2 getrennt und gespeichert wird. Diese Technik (CCS) ist hierzulande bislang verboten. Im Klimaschutzprogramm hat die Koalition allerdings bereits den Weg bereitet für sogenannten „blauen“ Wasserstoff als Übergangslösung.

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