Länder fordern mehr Geld vom Bund
wf Berlin
Die Bundesländer fordern vom Bund mehr Mittel ein. Der Bundesrat erinnerte die Bundesregierung an ihre Zusage, sich an Mehrkosten der Länder zu beteiligen – unter anderem an Entschädigungen in der Corona-Pandemie, für die frühkindliche Bildung sowie die Unterbringung von Geflüchteten und deren Integration. Dies hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Bundeshaushalts 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 fest.
Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) begrüßte, dass der Bund nach drei Ausnahmejahren die Schuldenbremse wieder einhalten will. „Bekanntermaßen bin ich ein bekennender Befürworter dieser Schuldenbremsenregelung“, sagte Hilbers im Plenum. Feste Schuldenregelungen seien auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene die Garanten für nachhaltige und stabile Staatsfinanzen. Sie trügen dazu bei, die Inflation zu bekämpfen.
Der Bundeshaushalt sieht für 2023 bei Ausgaben von rund 454 Mrd. Euro eine zulässige Nettokreditaufnahme von 17,2 Mrd. Euro vor. Hilbers beklagte, dass der Bund die Schuldenbremse nur mit einer Finanzspritze von 40 Mrd. Euro einhalten könne, die aus der Auflösung einer Rücklage stammten. Nur 7Mrd. Euro verblieben in der Rücklage, die ursprünglich für Asylausgaben aufgebaut worden war. Dies sei nicht „nachhaltig“, sondern ein „deutlicher Einmaleffekt“, mahnte Hilbers. Zudem verwies er auf den sich abzeichnenden eingeschränkten Handlungsspielraum des Staates durch steigende Zinsen.
Steuerausfälle belasten
Bund und Länder stehen vor scharfen Finanzverhandlungen. Das Entlastungspaket der Ampel-Regierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die auch Steuerausfälle bei den Ländern verursachen. Dies betrifft die Lohn- und Einkommensteuer – etwa beim Abbau der kalten Progression oder der steuerfreien Sonderzahlung für Beschäftigte. Aber auch Umsatzsteuersenkungen, wie sie beim Gasverbrauch zur Kompensation der Gasumlage geplant sind oder für die Gastronomie, reißen ein Loch auch in die Länder- und Gemeindekassen. Das Kanzleramt hatte die Länder vor Bekanntgabe des dritten Entlastungspaktes mit einem Volumen von 65 Mrd. Euro wohl nur sehr knapp informiert. Konsens besteht für die im Bundesrat zustimmungspflichtigen Vorhaben bislang nicht.
Der Bundesrat brachte sich mit der Stellungnahme in Position für die anstehenden Verhandlungen. Die Länder erinnerten daran, dass die aktuellen Herausforderungen nicht nur den Bundeshaushalt, sondern auch die Haushalte der Länder und Kommunen absehbar über eine längere Zeit stark belasteten. Diese trieben die Transformation hin zur Klimaneutralität mit eigenen Klimaplänen, Maßnahmen und Programmen mit großer Kraft voran und seien zudem selbst von steigenden Energiekosten belastet. Konkret fordern die Länder eine Anschlussregelung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen – und dieses rückwirkend zum 1. Januar 2022.