Unternehmenssteuern

Lindner will mehr Steuerentlastung

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Reformvorschläge der Expertenkommissionen zum Steuerrecht mit Nettoentlastungen verbinden. Nun wird erst einmal geprüft.

Lindner will mehr Steuerentlastung

Lindner will mehr Steuerentlastung

Experten machen Vorschläge zu effizienter und wettbewerbsfähiger Unternehmenssteuer

wf Berlin

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Vorschläge der Expertenkommissionen für eine „Vereinfachten Unternehmenssteuer“ und eine „Bürgernahe Einkommensteuer“ mit Steuersenkungen verbinden. „Die Vereinfachung des Steuersystems muss auch zu einer Nettoentlastung führen“, sagte Lindner bei Übergabe der beiden jeweils 200 Seiten starken Abschlussberichte in Berlin. „Alle Vorschläge in diese Richtung werden wir mit besonderer Intensität prüfen und – so hoffe ich – umsetzen.“

Die Vereinfachung des Steuersystems muss auch zu einer Nettoentlastung führen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Die beiden aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzten Expertenkommissionen hatten neun Monate unabhängig gearbeitet. Die Union sieht sich durch das Ergebnis gestärkt. „Gerade die Empfehlungen zur Unternehmensbesteuerung bestätigen unseren Antrag zur Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts, den wir bereits eingebracht haben“, erklärte Steuerexperte Fritz Güntzler (CDU).

Zur Reform der Unternehmenssteuer rät die Kommission, aufwendige und gleichheitswidrige Steuerregeln zu beseitigen. „Das geltende Steuerrecht ist ineffizient, es ist überbürokratisch und hindert Unternehmen daran, ihr betriebswirtschaftliches Potenzial zu entfalten“, sagte der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Schön.

Unternehmen müssen laut Bericht unabhängig von der Rechtsform besteuert werden. Die Kommission rät zu einem erweiterten Optionsmodell, das nicht nur Personengesellschaften erlaubt, sich der Körperschaftsteuer zu unterwerfen, sondern auch börsennotierten Kapitalgesellschaften, eine transparente Besteuerung zu wählen. Zudem müsse die Verlustverrechnung zeitlich und der Höhe nach ausgeweitet und auch bei der Gewerbesteuer zugelassen werden.

Der Kommission zufolge müssen die Bemessungsgrundlagen der drei in Deutschland erhobenen Ertragsteuern auf den Unternehmensgewinn angeglichen werden. Bei der Gewerbesteuer sei sie auf ihren „legitimen Kern“ zurückzuschneiden. Die Hinzurechnung solle abgeschafft werden. Eine „international wettbewerbsfähige Zielgröße“ von 25% bei der Körperschaftsteuerlast könne mit einer pauschalen Anrechnung der Gewerbesteuer erreicht werden. Sinnvolle Umstrukturierungen dürften nicht durch das Steuerrecht behindert werden. Auch dazu gibt es konkrete Vorschläge. Sorgen macht der Kommission die Ausbreitung von vermeintlichen Missbrauchsregelungen. Diese „grundlegende Fehlsteuerung“ könne betriebswirtschaftlich sinnvolles Handeln massiv behindern.

Typisierung und Pauschalen

Die Einkommensteuer-Kommission setzt auf Typisierung und Pauschalen. Sie schlägt unter zahlreichen anderen Maßnahmen einen feste „Arbeitstagspauschale“ vor, in der Entfernungspauschale, Arbeitszimmer und Homeoffice-Regelung aufgehen. Die Vorschläge der Kommission zielen ihrem Vorsitzenden Rudolf Mellinghoff zufolge auf ein verständlicheres Steuersystem mit weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung.

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