Klimagesetz

Nationalversammlung bringt Klimagesetz auf den Weg

Nach erhitzten Debatten hat die Assemblée nationale einem umstrittenen Entwurf für ein Klimagesetz zugestimmt, das auch das Verbot bestimmter Inlandsflüge enthält.

Nationalversammlung bringt Klimagesetz auf den Weg

An dem in Frankreich geplanten Gesetz für Klimaschutz scheiden sich die Geister: Ist es ein Symbol der Amtszeit von Präsident Emmanuel Macron, der sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat? Oder ungenügend angesichts des drohenden Klimawandels? Nach teilweise erhitzten, insgesamt 110 Stunden langen Debatten hat die Nationalversammlung dem Entwurf zugestimmt. Er basiert auch auf Vorschlägen eines Bürgerkonvents, den Macron als Antwort auf die Protestbewegung der Gelbwesten angeregt hatte. Denen geht das Projekt, das noch von dem Senat abgesegnet werden muss, allerdings nicht weit genug.

Eine der Maßnahmen, die für die meisten Schlagzeilen sorgt, ist das Verbot von Inlandsflügen. Diese sollen auf Strecken abgeschafft werden, für die es täglich mehrere Zugverbindungen mit höchstens zweieinhalb Stunden Fahrzeit gibt. Zudem soll es Ausnahmen für Zubringerflüge geben. Das Gesetz setzt bereits bestehende Absprachen mit Air France um. Die Regierung hatte die Vergabe von staatlichen Aufträgen an die Fluggesellschaft mit der Bedingung verknüpft, entsprechende Inlandsflüge zwischen Paris-Orly, Bordeaux, Nantes und Lyon abzuschaffen. Das Verbot könnte auch noch auf andere Strecken wie Paris–Rennes oder Lyon–Marseille ausgeweitet werden.

Die anderen Maßnahmen des Gesetzes sollen viele Aspekte des täglichen Lebens abdecken. So sollen schlecht isolierte Wohnungen nicht mehr vermietet werden dürfen, Einwegverpackungen für Lebensmittel aus Polyestern ab 2025 verboten und Produkte, allen voran Textilien, mit Etiketten versehen werden, die die bei der Herstellung anfallenden CO2-Emissionen ausweisen. Der Bau von riesigen Geschäftszentren soll ebenfalls verboten werden. Gleichzeitig führt das Gesetz den Straftatbestand des Ökozids ein, wenn wissentlich schwer und dauerhaft Gesundheit, Flora, Fauna oder Luft-, Wasser- oder Bodenqualität geschädigt werden.

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