Neues Datenschutz-Abkommen gesucht
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Im vergangenen Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtsgrundlage gekippt, die es Unternehmen zuvor ermöglicht hatte, uneingeschränkt personenbezogene Daten aus der EU zur kommerziellen Nutzung in die USA zu übermitteln. Die Richter erklärten den „Privacy Shield“ für nichtig, weil sie angesichts der Zugriffsmöglichkeiten von US-Behörden die Anforderungen an den Daten- und Rechtsschutz für nicht gewährleistet hielten. Datentransfers auf Basis von Standardvertragsklauseln sind zwar grundsätzlich weiterhin möglich. Die EU- Wirtschaft klagt aber über hohe Rechtsunsicherheit, die den ganzen transatlantischen Handel ausbremst. Auch für die US-Wirtschaft ist die aktuelle Situation ärgerlich. Die Gespräche über ein neues Datenabkommen haben sich in jüngster Zeit wieder intensiviert, wie in Brüssel zu hören ist. Auf EU-Seite arbeitet unter anderem Binnenmarktkommissar Thierry Breton an dem Thema. Seine Herausforderung ist, dieses Mal einen gerichtsfesten Vertrag aufzusetzen. Mit dem „Privacy Shield“ hatte der EuGH nämlich schon zum zweiten Mal ein Datenabkommen mit den USA einkassiert.