Polen schafft umstrittene Disziplinarkammer ab
ahe Brüssel
Die polnische Regierung hat gegenüber der EU-Kommission angekündigt, ein Kernstück ihrer umstrittenen Justizreform wieder zurückzunehmen: Die 2018 eingeführte Disziplinarkammer für Richter wird wieder aufgelöst, wie Warschau jetzt in einem Schreiben an die EU-Kommission bestätigte. Ob damit der seit Jahren anhaltende Disput über Rechtsstaatlichkeit schon entscheidend entschärft ist, blieb zunächst noch unklar. Die Brüsseler Behörde bestätigte zwar den Eingang des Schreibens, will dieses vor einer Äußerung nun aber zunächst noch genauer analysieren.
Die EU-Kommission hatte der polnischen Regierung ein Ultimatum gesetzt, auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu reagieren und hatte anderenfalls mit finanziellen Sanktionen gedroht. Die Luxemburger Richter hatten Mitte Juli entschieden, dass die Disziplinarkammer gegen die Gesetze der EU verstößt. Diese kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker der Kammer befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln. Auch der EuGH sah in seinem Urteil nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern gewährleistet.
Abgeschafft werden soll die Disziplinarkammer in ihrer jetzigen Form nun im Rahmen einer weiteren Justizreform, die „in den kommenden Monaten“ beginnen werde, hieß es in dem Schreiben. Die polnische Regierung kündigte zugleich aber auch an, die Aufhebung einer einstweiligen Anordnung zu beantragen, die das EuGH ebenfalls im Juli erlassen hatte. Danach sollten die Bestimmungen ausgesetzt werden, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, etwa über die Immunität oder auch die Pensionierung von Richtern zu entscheiden.