Rückschlag für EU im Kampf gegen Steuervermeidung
op Luxemburg
Der EU-Kommission droht ein Rückschlag in ihrem Kampf gegen mitgliedsstaatliche Steuerdeals, die international tätigen Unternehmen die Verschiebung von Gewinnen ermöglichen. Der estnische Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Priit Pikamäe, hat dafür plädiert, dass der Gerichtshof den Rechtsmitteln Irlands gegen eine Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter über einen Steuervorbescheid Luxemburgs an die Firma Fiat Finance Europe stattgeben soll. In den meisten Fällen folgt das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts.
Viele solcher Steuervorbescheide – „Tax Rulings“ – sind politisch umstritten, weil der Vorwurf im Raum steht, dass sie von Konzernen genutzt werden, um die Steuerlast durch die Verschiebung von Gewinnen von einem Land in ein anderes zu minimieren. Im konkreten Fall ließ sich Fiat von den Luxemburger Finanzbehörden eine Methode zur Ermittlung ihrer Vergütungen genehmigen, nach der die Gewinne zu versteuern waren. Dieser Deal minderte die Körperschaftssteuerlast um 20 bis 30 Mill. Euro.
2015 entschied die EU-Kommission, dass Luxemburg durch dieses Verfahren der Fiat-Gruppe selektive Steuervergünstigungen gewährt habe, die gegen das EU-Beihilferecht verstießen und zurückzufordern seien. Gegen diesen Beschluss klagten wiederum sowohl Luxemburg als auch Fiat – und Irland schloss sich der Klage an. Die Klage wurde zwar erstinstanzlich in Luxemburg abgewiesen. Dagegen ging jedoch Irland in Berufung – und könnte damit nun Erfolg haben. Denn folgt das Gericht dem Rat des Generalanwalts, wird der Steuervorbescheid aufgehoben. Eine parallele Klage von Fiat wurde unterdessen abgewiesen.