Schärfere Klimagesetze
ahe Brüssel
Sowohl der Deutsche Bundestag als auch das Europaparlament haben am Donnerstag neue Klimaschutzgesetze mit deutlich verschärften Zielvorgaben zur CO2-Senkung für 2030 verabschiedet. Auf EU-Ebene wird nun mit Spannung auf das Umsetzungspaket gewartet, das die EU-Kommission Mitte Juli vorlegen will. In Deutschland dürften erst die Ergebnisse der Bundestagswahl über die genauen Umsetzungen entscheiden.
Das EU-Parlament billigte das europäische Klimagesetz, über das bereits im April eine grundsätzliche Einigung mit den Mitgliedstaaten gefunden worden war, mit 442 zu 203 Stimmen bei 51 Enthaltungen. Das Gesetz beinhaltet die Vorgabe einer CO2-Reduktion bis 2030 im Vergleich zu 1990 von mindestens 55%. Bisher lag das Ziel bei 40%. Die Grünen stimmten anders als Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale nicht für das Gesetz, weil es ihren Berechnungen zufolge lediglich auf eine effektive CO2-Reduzierung von 52,8% hinausläuft und die Pariser Klimaziele damit nicht erreicht würden. Andere Abgeordnete hoffen dagegen, dass ein noch anstehender Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft das Reduktionsziel für 2030 de facto sogar noch auf 57% anheben wird.
Das vom deutschen Parlament unterdessen verabschiedete Bundesklimagesetz sieht hingegen noch ehrgeizigere Ziele vor: Demnach soll Deutschland bereits bis 2045 klimaneutral werden – und nicht erst bis 2050, wie es die EU insgesamt anstrebt. Bis 2030 lautet das deutsche Reduktionsziel bei den Emissionen 65% im Vergleich zu 1990. Zehn Jahre später sollen als weiteres Zwischenziel dann schon 88% weniger Treibhausgase ausgestoßen werden als noch 1990.
EU-Umsetzungspaket im Juli
Der entscheidende Antrieb für das strenge deutsche Klimagesetz war vom Bundesverfassungsgericht gekommen. Die Karlsruher Richter hatten Ende April das bislang geltende Klimagesetz von 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Auf europäischer Ebene muss der Rat der Mitgliedstaaten das Klimagesetz noch einmal abschließend billigen, was allerdings als Formsache gilt. Am 14. Juli will die EU-Kommission dann ihr „Fit for 55“-Paket vorlegen, das rund ein Dutzend bestehender Richtlinien in Richtung des neuen 2030-Ziels ändert beziehungsweise in dem neue Gesetze vorgeschlagen werden, die dieses Ziel unterstützen sollen.
In einem Entwurf zu den geplanten Änderungen in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), der der Börsen-Zeitung vorliegt, verweist die EU-Kommission darauf, dass laut Klimazielplan der Anteil der Erneuerbaren im Energiemix bis 2030 auf 38 bis 40% steigen müsse. Bisher gilt ein EU-Ziel von mindestens 32%. Allerdings seien auch neue flankierende Maßnahmen in verschiedenen Sektoren im Rahmen der Energiesystemintegration, des Wasserstoffs, der erneuerbaren Offshore-Energien und der Biodiversitätsstrategie erforderlich, um dieses erhöhte Ziel zu erreichen, hieß es. Genaue Ziele für einzelne Branchen – etwa den Verkehrssektor – wurden in dem vorliegenden Entwurf noch nicht genannt. Hierzu ist schon eine Folgenabschätzung bekannt (vgl. BZ vom 15. Mai).