Steuerfreiheit für Kreditkonsortialführer
Steuerfreiheit für Kreditkonsortialführer
Kabinett billigt Jahressteuergesetz – Lindner will zusätzlich Entlastung von 23 Mrd. Euro
wf Berlin
Die Bundesregierung nimmt mit dem Jahressteuergesetz 2024 einen neuen Anlauf, um Kreditkonsortialführer von der Umsatzsteuer zu befreien. Die Ampel-Regierung hat dies schon mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz aus 2023 vorgesehen. Die 100 Mill. Euro schwere Steuererleichterung war aber im November im parlamentarischen Verfahren vom Bundestags-Finanzausschuss aus finanziellen Gründen gestrichen worden. Nun werden die erwarteten Steuerausfälle bei wortgleicher Formulierung der Neuregelung nur noch auf 30 Mill. Euro jährlich geschätzt.
Deutscher Sonderweg
Das EU-Recht sieht vor, dass Gewährung, Vermittlung und Verwaltung von Krediten von der Mehrwertsteuer befreit sind. Dies gilt auch für die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften sowie andere Sicherheiten und Garantien durch die Kreditgeber. Der Beschluss im europäischen Mehrwertsteuerausschuss fiel 2018 fast einstimmig – gegen das Votum Deutschlands. Hierzulande wurde seitdem unter Bezug auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Versicherungssektor ein Sonderweg beschritten. Im Gesetzentwurf wird jetzt auf den Wettbewerbsnachteil für deutsche Kreditgeber verwiesen. Die zusätzliche Kostenbelastung schwäche sie bei großen internationalen Investitionen durch kooperierende Banken.
Pflichtprogramm im Steuerrecht
Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes hat das Kabinett zahlreiche sehr unterschiedliche Anpassungen an Rechtsprechung oder europäischer Vorgaben vorgelegt. Es sei „Teil des steuerpolitischen Pflichtprogramms“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor der Presse in Berlin. Alle Steuerrechtsänderungen zusammen führen bei der Betrachtung einer vollen Veranlagungsperiode von zwölf Monaten zu vergleichsweise geringen Ausfällen von 95 Mill. Euro.
Zugleich kündigte Lindner ein politisch getriebenes, zweites Jahressteuergesetz zur Bekämpfung der kalten Progression noch für 2024 an. Bis 2026 solle es Lohn- und Einkommensteuerzahler um mehr als 23 Mrd. Euro entlasten. Durch Lohnerhöhungen zum Inflationsausgleich rutschen die Steuerzahler in höhere Progressionsstufen und werden stärker belastet. 2024, 2025 und 2026 werde der Grundfreibetrag erhöht, da verfassungsrechtlich das Existenzminimum steuerfrei gestellt werden muss. Die FDP will zudem den Tarifverlauf an die Inflation anpassen, stößt aber bislang auf Widerstand bei den Koalitionspartnern SPD und Grüne. Es sei geübte Praxis, Sozialleistungen wie das Bürgergeld an die Inflation anzupassen, sagte Lindner. Die gleiche Fairness müsse auch für die Steuerzahler gelten, die die Sozialleistungen finanzierten.
Neben den technischen Änderungen enthält der Regierungsentwurf auch politische Punkte. So wird die Konzernklausel bei der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen wie Aktien oder GmbH-Anteile auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Damit wird eine Protokollerklärung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz erfüllt.
Gesetzlich kodifiziert werden Steuererleichterungen für gemeinnützige Unternehmen, die dauerhaft Wohnungen unter der ortsüblichen Miete anbieten. Neu ist eine Mobilitätspauschale für Leihscooter oder -räder zur bürokratiearmen Besteuerung. Die Tarifglättung für Landwirte wird erst im Bundestag aufgegriffen, soll aber Teil des Gesetzes sein.