Corona-Schulden

Tilgung belastet künftig Haushalte

Mit der Schuldenbremse verpflichtete sich der Bundestag zu einer Tilgung von Schulden aus Notlagezeiten. Nach der Coronakrise muss der Bund dieses Versprechen erstmals erfüllen - und hat daran zu knapsen.

Tilgung belastet künftig Haushalte

wf Berlin

Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wird die Disziplin der nächsten Bundesregierung auf eine harte Probe stellen. Die Zeiten sprudelnder Steuerquellen sind mit der Coronakrise erst einmal vorbei. Der Luxus, Ausgaben moderat zu erhöhen und trotzdem konsolidieren zu können, ist es auch. Aktuelle Zahlen zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gibt es bislang nicht, denn der jüngste und fünfte Tragfähigkeitsbericht des Bundesfinanzministeriums stammt aus dem März 2020, als die Pandemie noch nicht ihre Wucht entfaltet hatte. Die neue hohe Verschuldung in Bund und Ländern bildet der Bericht nicht ab. Wohl aber zeigt er, dass sich die Ausgangslage zuvor verbessert hatte. Die Aussichten waren 2020 durch die hohe Beschäftigung am Arbeitsmarkt und die niedrigen Zinsen viel günstiger als in der vierten und dritten Tagfähigkeitsanalyse von 2016 und 2011. Der Bericht wird einmal in der Legislaturperiode erstellt. Die fünfte Tragfähigkeitsanalyse schaut nach vorn bis 2060. Untersucht werden Demografie, Produktivitätsentwicklung, Sozialsysteme, Zinsen und Inflation. Der Schuldenstand des öffentlichen Gesamthaushalts – nach dem Maastricht-Kriterium maximal 60% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – wäre erst 2038 wieder überschritten worden, deutlich später als in den vorausgegangenen Analysen.

Auch der finanzpolitische Handlungsbedarf, um die Lage zu korrigieren, wäre damit kleiner ausgefallen. Doch dies ist Makulatur. Enorme Steuerausfälle in der Coronakrise und Hilfen für Wirtschaft und Bürger haben die Neuverschuldung explodieren lassen. Der Bundestag setzte die Schuldenbremse für 2020 und 2021 aus. Für 2022 soll dies ein drittes und letztes Mal geschehen. 2020 nahm der Bund nach sechs Jahren ausgeglichener Haushalte 131 Mrd. Euro neuer Kredite auf, weniger als mit 218 Mrd. Euro geplant, aber deutlich mehr, als die Schuldenbremse zugesteht. Statt der erlaubten 0,35% des konjunkturbereinigten Defizits/BIP waren es 1,52%. Für 2021 hat der Bundestag eine Neuverschuldung von 240,2 Mrd. Euro gebilligt. 2022 soll der Bund noch einmal fast die Marke von 100 Mrd. Euro erreichen, bevor 2023 wieder die Schuldenbremse zieht. Bis 2025 sind Nettokreditaufnahmen von 5,4 Mrd. Euro, 12,0 Mrd. Euro und 11,8 Mrd. Euro geplant. Die Defizite stehen im Einklang mit der Schuldenbremse. Die schwache Konjunktur erlaubt neue Kredite.

Schmerzhaft ist die mit der Schuldenbremse neu eingeführte Tilgungspflicht. Macht der Bund mehr Schulden, als die Bremse erlaubt, muss er sie zurückzahlen. Es reicht nicht, relativ zum BIP aus den Schulden herauszuwachsen. Die Tilgung beginnt 2023 mit moderaten 2 Mrd. Euro jährlich. Wegen der erneut überbordenden Kredite in diesem und im nächsten Jahr summiert sich die Tilgungsverpflichtung von 2026 an auf 20,5 Mrd. Euro im Jahr oder 5% der Ausgaben. Sie endet 2042. Wie der Bund die Tilgungslast schultert, ist offen. Die mittelfristige Finanzplanung reicht nur bis 2025. Erst die neue Regierung muss bei der Etatplanung für 2023 Farbe bekennen. Und 2025 wird schon wieder gewählt.

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