Unternehmensinsolvenzen

Von der Pleitewelle weiter keine Spur

Die befürchtete Insolvenzwelle ist auch im August nicht in Sicht – und eine Trendumkehr ist weiter nicht zu erwarten.

Von der Pleitewelle weiter keine Spur

ba Frankfurt

Der befürchtete Anstieg der Insolvenzzahlen zeigt sich weder in den Antragsdaten von August noch bei den beantragten Regelinsolvenzverfahren im Oktober. Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) zufolge haben die deutschen Amtsgerichte für August 1029 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das sind 2,1% weniger als im Vorjahr, zudem wurde damit das Niveau von August 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie, um 36,7% unter­schritten.

„Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, fort“, kommentierten die Wiesbadener Statistiker. Der Staat hatte von Anfang März 2020 bis Ende 2020 die Insolvenzantragspflicht bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit komplett ausgesetzt, um eine Pleitewelle aufgrund der Folgen der Coronakrise zu verhindern. Bis Ende April 2021 galt die Regel weiter für Unternehmen, die auf die Auszahlung beantragter Wirtschaftshilfen warteten. Ausnahmen bis Ende Januar 2022 gelten nun noch für Betriebe, die im Juli Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten haben.

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen, die Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt, ist im Oktober laut Destatis um 29,2% zum Vormonat gefallen. Im September gab es ein Plus um 6,0% gegenüber August. Allerdings zeigt auch hier der Jahresvergleich weiter einen Rückgang: Im Oktober 2021 lag die Zahl 15,1% niedriger als im Oktober 2020.

Auch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht auf Basis seines monatlichen Insolvenztrends „weiter keine Insolvenzwelle“. Trotz eines Anstiegs im Oktober lägen die Zahlen noch um 14% unter „den bereits sehr niedrigen Werten aus dem Vorjahresmonat“. Auch die sogenannten Wirtschaftsweisen haben in ihrem Jahresgutachten festgestellt, dass „ausgehend vom aktuellen Stand im Prognosehorizont keine Gefahren für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung vom Insolvenzgeschehen ausgehen“ dürften (vgl. BZ vom 11. November).

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