Rocket Internet

Düpierter Streubesitz

Einmal mehr bewährt sich das Geschäftsmodell des Hedgefonds Elliot. Für den Streubesitz sieht es dennoch schlecht aus.

Düpierter Streubesitz

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Beim Delisting von Rocket Internet, das der vermeintliche Leuchtturm am Kapitalmarkt im vergangenen Jahr mit dem Spottpreis von 18,57 Euro für den Rückerwerb der Aktien verband, hat sich das Geschäftsmodell von El­liott einmal mehr bewährt. Der Hedgefonds, der nach Ankündigung des Börsenrückzugs vermutlich einen Großteil seines Pakets zum Preis von maximal 20 Euro je Aktie aufgebaut hat, rang dem Unternehmen mit 35 Euro je Aktie fast das Doppelte dessen ab, was dem Publikum angeboten wurde, und fährt brutto 765 Mill. Euro ein. Den früheren Streubesitz düpiert der Rocket-Vorstand unterdessen mit der Erkenntnis, dass der „fundamentale Wert“ der Aktie zum Jahresende 2020 bei praktisch ebendiesen 35 Euro lag. Die Argumentation wird dadurch erleichtert, dass sich das Unternehmen nicht länger genötigt sieht, den Börsenkurs heranzuziehen. Denn eine Notiz im Freiverkehr, wie sie seit Oktober 2020 besteht, ergibt unter anderem aufgrund der Marktenge keine geeignete Grundlage. So wird der Börsenrückzug für Rocket am Ende teurer als geplant, der Streubesitz steht dennoch im Regen.

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