ESMA bekämpft Greenwashing mit Grünwirrwarr
Leitlinien für Fondsnamen
ESMA bekämpft Greenwashing mit Grünwirrwarr
jsc Frankfurt
Nicht immer ist drin, was draufsteht: Investmentfonds, die sich mit den Akronymen „ESG“ oder „SRI“ schmücken, also kurz für „Environment, Social, Governance“ und „Socially Responsible Investing“, können nach Leitlinie des EU-Wertpapierregulators ESMA künftig in die Fondskategorie „Umwelt“ einsortiert werden, obwohl die Begriffe einen breiteren Ansatz suggerieren.
„Net Zero“, das Ziel von null Treibhausgasemissionen, liegt noch in ferner Zukunft – folglich fällt der Begriff in die Kategorie „Transition“, die Fonds umfasst, die einen Wandel begleiten. „Low Carbon“ hat die ESMA noch nicht explizit einsortiert. Die Fondsanalysten von Scope ordnen den Begriff in einer Studie der Umwelt-Kategorie zu. „Ethic“, „Health“ und „Thematic“ finden sich demnach ebenfalls in der Schublade „Transition“ wieder. Selbsterklärend ist das nicht.
Mit den Leitlinien verfolgt die ESMA das Ziel, falsche und irreführende Angaben rund um Nachhaltigkeit (Greenwashing) zu verhindern. Die Definition von Fondskategorien erscheint nachvollziehbar. Doch eine verpflichtende Zuordnung nach Wörtern stiftet Verwirrung.
Viel Umwelt, null Governance
Hinzu kommt eine Unwucht: Jeder zweite Fonds fällt nach Einschätzung von Scope in die „Umwelt“-Kategorie. Denn neben den Kürzeln „ESG“ und „SRI“ tauchen die Begriffe „Climate“ und „Green“ häufig auf. Damit gelten Ausschlüsse rund um Kohle, Öl und Gas. Fonds der Kategorie „Governance“, die etwa mit den Wörtern „Unternehmensführung“ oder „Kontroversen“ markiert werden können, gibt es laut der Zählung übrigens nicht.
Die anfängliche Begeisterung für nachhaltige Fonds ist mittlerweile vorbei. Anleger ziehen Milliarden ab. Eine nachhaltige Irritation können sich weder Branche noch Regulator leisten.