KommentarZukunftsfinanzierungsgesetz II

Kleinster gemeinsamer Nenner, begrenzte Wirkung

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz II wird an vielen Stellschrauben in die richtige Richtung gedreht. Es sind aber nur die kleinen Stellschrauben. Immerhin wird so die europäische Kapitalmarktunion weiter vertieft.

Kleinster gemeinsamer Nenner, begrenzte Wirkung

Kapitalmarktpaket

Kleinster Nenner, begrenzte Wirkung

Von Andreas Heitker

Spätestens die zähen Haushaltsverhandlungen haben noch einmal deutlich gemacht, wie wenig Gestaltungskraft die Regierungskoalition in Berlin noch hat. Trotz wochenlanger Verhandlungen der drei Ampel-Spitzen gelang es nicht, sich auf Priorisierungen zu einigen und die milliardenschweren Löcher im Kernbudget oder auch im Klima- und Transformationsfonds auch nur annähernd zu schließen. Worauf man sich bei SPD, Grünen und FDP aber offenbar noch verständigen kann, ist, dass man angesichts knapper Kassen mehr privates Kapital mobilisieren muss – zur Finanzierung der Transformation und zur Ankurbelung der Wirtschaft.

Realistische Chancen

Die Kapitalmarktförderung als noch kleinster gemeinsamer Nenner der Ampel? Zumindest wurde der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, Teil zwei, schnell fertig, und das Paket hat durchaus realistische Chancen, schon im kommenden Frühjahr in Kraft zu treten. Dass dies Bund und Länder ab 2026 jeweils nur knapp 100 Mill. Euro im Jahr kostet, trägt sicherlich auch dazu bei.

Der große Befreiungsschlag ist der Gesetzesentwurf, der am Mittwoch in die Ressortabstimmung ging, aber nicht. Es wird hier zwar an vielen Stellschrauben in die richtige Richtung gedreht: Börsengänge und der Zugang zu Wachstumskapital werden erleichtert. Einige steuerliche Rahmenbedingungen werden adjustiert. Einige Unternehmen werden von geringeren Meldeanforderungen profitieren. Und Fondsmanager können rechtssicherer in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren. Es sind aber alles nur vergleichsweise kleine Stellschrauben.

Europäische Vorgaben werden umgesetzt

Gefüllt wird das Paket dann noch mit der Umsetzung zahlreicher EU-Verordnungen in deutsches Recht, die sich die Bundesregierung kaum als große Eigenleistung anrechnen lassen kann. Positiv daran ist aber, dass diese Implementierungen nicht nur den deutschen Marktzugang weiter stärken, sondern auch einen wichtigen Schritt für die so dringende Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion bedeuten. Das Fehlen von Wagniskapital beispielsweise ist ja kein rein deutsches Thema.

Wenn man es positiv sehen möchte, könnte man sagen: Mit der Vorlage des Zukunftsfinanzierungsgesetzes II sendet die Ampel ein kleines Lebenszeichen. Dieses wird aber wohl weder die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes entscheidend nach vorn bringen noch für neue Wachstumsfantasien sorgen. Und den Koalitionsfrieden bis zur nächsten Wahl wird das ZuFinG II auch kaum retten können.

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz II wird an vielen Stellschrauben in die richtige Richtung gedreht. Es sind aber nur die kleinen Schrauben.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.