Wertpapierdienstleistungen

DVFA befürwortet Bundling-Rückkehr bei Research

Die DVFA begrüßt die Wiedereinführung des Bundlings von Wertpapierdienstleistungen und Research. Gleichzeitig warnt der Verband vor neuer kleinteiliger Regulierung.

DVFA befürwortet Bundling-Rückkehr bei Research

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) unterstützt die geplante Wiedereinführung des sogenannten Bundlings von exekutionsbedingten Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch. Diese Maßnahme, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Rahmen einer Konsultation zu MiFID II geprüft wird, soll unabhängig von der Marktkapitalisierung von Unternehmen gelten.

Mit Einführung der MiFID II dürfen die Kosten für externe Researchleistungen nicht mehr wie bisher branchenüblich in die Transaktionskosten eingerechnet werden, sondern sie sind gesondert auszuweisen.

Bundling wieder uneingeschränkt

Das sogenannte Unbundling, das im Jahr 2018 verpflichtend wurde, führte laut DVFA zu einem Rückgang der Research-Abdeckung, insbesondere bei Nebenwerten. Bereits 2021 hatte die ESMA die Trennung der Dienstleistungen für Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 1 Mrd. Euro teilweise zurückgenommen. Nun soll das Bundling wieder uneingeschränkt erlaubt werden. „Wir begrüßen, dass eine als problematisch erkannte Regulierung angepasst wird“, erklärte Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DVFA.

Gleichzeitig äußert der Verband Kritik an der geplanten Umsetzung. Die ESMA-Konsultation zeige, dass die Rückkehr zum Bundling mit neuen Detailvorgaben verknüpft werde. Die DVFA sieht darin ein Beispiel für zunehmende kleinteilige Regulierung und warnt vor unnötigen Auflagen, etwa zur Preisgestaltung von Research-Dienstleistungen. Laut Müller sollten Marktkräfte die Qualität und Kosten von Research bestimmen, da Fonds mit überhöhten Gebühren sich langfristig nicht am Markt halten könnten.

Die Berufsvereinigung plädiert dafür, die Kapitalmarktregulierung insgesamt zu vereinfachen. „Regulierungen können nicht beliebig ein- oder ausgeschaltet werden, da sie tief in Marktprozesse eingreifen“, so Müller. Eine erneute Anpassung der IT- und Compliance-Systeme könne erhebliche Kosten für Marktteilnehmer verursachen. In einer Konsultation setzt sich die DVFA daher für eine gezielte Deregulierung ein, die Markteffizienz und Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

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