Gerichtsurteil

BaFin haftet nicht für Verluste von Wirecard-Anlegern

Die Finanzaufsicht BaFin muss nicht für Verluste von Wirecard-Aktionären haften. Diese Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch gefällt.

BaFin haftet nicht für Verluste von Wirecard-Anlegern

Wirecard-Aktionäre können die Finanzaufsicht BaFin nach einem Gerichtsurteil nicht für ihre Verluste mit den Papieren des insolventen Zahlungsdienstleisters haftbar machen. Die für Amtshaftungsklagen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies die Schadenersatzklagen von vier Anlegern über Beträge von 3.000 bis 60.000 Euro am Mittwoch ab. (Aktenzeichen 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20) Sie hatten argumentiert, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und sei Hinweisen auf Straftaten nicht ausreichend nachgegangen.

 

Die Behörde arbeite laut ihren Aufgaben nur im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse einzelner Aktionäre, hielt der Vorsitzende Richter dem entgegen. Selbst wenn die BaFin ihre Amtspflichten verletzt hätte, hafte sie deshalb nicht gegenüber den Anlegern. „Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, sagte der Richter. Kritiker hatten der BaFin nach der Insolvenz von Wirecard vorgeworfen, die Wertpapieraufsicht habe dem Treiben dort trotz kritischer Medienberichte und Warnungen zu lange untätig zugesehen und das Unternehmen – etwa mit einem Leerverkaufsverbot – sogar vermeintlich in Schutz genommen.

 

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Eigentlich sollte am Mittwoch vor dem Landgericht über 60 weitere Amtshaftungsklagen gegen die BaFin in Sachen Wirecard verhandelt werden. Doch die Verhandlung platzte, nachdem das Gericht einen Antrag der Klägeranwälte auf Verlegung des Termins abgelehnt hatte. Die Anwälte hätten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt, hieß es in der Mitteilung.

 

Eine andere Kammer des Landgerichts hatte im November schon die Amtshaftungsklage eines Wirecard-Aktionärs gegen die Finanzaufsicht zurückgewiesen. Dagegen hat der Kläger Berufung eingelegt.

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