Gerichtsentscheidung

BFH stoppt Verlustverrechnungs­beschränkung bei Aktien

Der Bundesfinanzhof hat die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus Aktienverkäufen für verfassungswidrig erklärt.

BFH stoppt Verlustverrechnungs­beschränkung bei Aktien

Wer aus Aktiengeschäften Verlust erzielt, soll diese künftig auch gegen Einkünfte aus sonstigem Kapitalvermögen verrechnen können. Das hat der Bundesfinanzhof in einer jetzt veröffentlichten Vorlage an des Bundesverfassungsgericht verkündet.

Demnach hält das oberste deutsche Finanzgericht den entsprechenden Paragrafen im Einkommensteuergesetz für verfassungswidrig. Dieser war 2008 so abgeändert worden, dass er eine Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien und keinen anderen Einkünften aus Kapitalvermögen erlaubt.

Laut Gericht entsteht dadurch aber eine Ungleichbehandlung, da Steuerpflichtige „ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt“ werden. Weder eine Gefahr von zu geringen Steuereinnahmen, noch eine mögliche Verhinderung von Missbrauch oder andere „außerfiskalische Gründe“ sehen die Juristen am Bundesfinanzhof.

Die Vorlage soll jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Wann dort darüber entschieden wird, ist noch unklar.