Karlsruhe weist Klagen gegen EZB-Kaufprogramme ab
Die Gegner der Anleihekaufprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) haben eine Niederlage bei ihren Bemühungen erlitten, sich gerichtlich gegen die geldpolitischen Maßnahmen zu wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen abgelehnt, mit denen die Antragsteller im Nachgang zu einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Vorwurf gegen die EZB erhoben haben, den Anforderungen dieses früheren Urteils nicht nachgekommen zu sein.
In der Rechtssache geht es um das Programm der EZB zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors, dem so genannten Public Sector Purchase Programme (PSPP). Das Bundesverfassungsgericht hatte Bundesregierung und Bundestag seinerzeit mit dem Urteil verpflichtet, auf eine entsprechende Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken. Nun stellte das oberste deutsche Gericht fest, dass Bundesregierung und Bundestag „weder untätig geblieben (sind), noch haben sie Maßnahmen getroffen, die offensichtlich ungeeignet oder völlig unzureichend wären, um die sich aus dem Urteil vom 5. Mai 2020 ergebende Verpflichtung, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Ansehung des PSPP zu bewirken, zu erfüllen.“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag deshalb die Anträge der Kaufprogramm-Gegner als „unzulässig“ und auch als „unbegründet“ bewertet.