Bundesverfassungsgericht

Klimagesetz - Bund muss nachbessern

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung und muss innerhalb eines Jahres nachgebessert werden. Es fehlten in dem Gesetz Vorgaben, wie der Treibhausgas-Ausstoß zwischen 2031 und 2050 reduziert werden solle, urteilten die...

Klimagesetz - Bund muss nachbessern

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung und muss innerhalb eines Jahres nachgebessert werden. Es fehlten in dem Gesetz Vorgaben, wie der Treibhausgas-Ausstoß zwischen 2031 und 2050 reduziert werden solle, urteilten die Verfassungsrichter in Karlsruhe am Donnerstag. Der Gesetzgeber müsse hier bis Ende 2022 nachbessern. Weitere Beschwerden gegen das Gesetz wurden abgewiesen. Geklagt hatten vor allem junge Menschen, auch aus Bangladesch oder Nepal, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden. Mehrere Kläger sind auch in der Fridays-for-Future-Bewegung aktiv. Zwar diene das Gesetz dem Schutz der Menschen, urteilten die Richter. „Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt“, urteilten die Richter.

Das Klimaschutzgesetz von 2019 sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase fest. Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unter dem Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden. Ziel des internationalen Klimavertrags von Paris ist es, die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit möglichst auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.

Kritik übte das Verfassungsgericht daran, dass die CO2-Einsparungen und damit die Lasten ab 2031 deutlich steigen würden. Das treffe vor allem die jetzt jungen Menschen. „Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.“ Die gesetzlichen Regelungen für die Einsparungen ab 2031 reichten nicht aus.

Die Beschwerden gegen das Gesetz waren vor rund anderthalb Jahren eingereicht worden. Sie wurden von den Umweltschutzorganisationen Greenpeace, BUND, Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch unterstützt.

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