Monsanto-Übernahme

Mehr als 320 Aktionäre klagen gegen Bayer

Zum Jahreswechsel endete die Verjährungsfrist für Klagen wegen der Übernahme des US-Agrarriesen Monsanto: Rund 320 Aktionärsklagen gegen Bayer sind bis dahin beim Landgericht Köln eingereicht worden.

Mehr als 320 Aktionäre klagen gegen Bayer

Die geplanten Aktionärs-Klagen gegen Bayer wegen der umstrittenen Übernahme des US-Agrarriesen Monsanto nehmen größere Dimensionen an. Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2021 seien Klagen für rund 320 Kläger beim Landgericht Köln eingereicht worden, teilte die auf Anleger-Musterverfahren spezialisierte Kanzlei Tilp am Montag mit. Die Forderungen summierten sich auf rund 2,2 Mrd. Euro. Mitte Dezember hatte Tilp erklärt, mehr als 250 institutionelle Investoren und eine Vielzahl Privatanleger zu vertreten. Das Gesamtvolumen dieser Klagen habe damals mehr als eine Milliarde Euro betragen.

Bayer hat seine Aktionäre nach Ansicht von Tilp vor allem über die Risiken der in den USA anhängigen Verbraucherklagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup getäuscht, die sich der Konzern mit der Monsanto-Übernahme 2016 ins Haus holte. Dadurch sei der Aktienkurs massiv gesunken. In den USA muss sich Bayer gegen Tausende Klagen von Roundup-Nutzern wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des Mittels wehren. Bayer hat das stets zurückgewiesen.

Der Konzern bekräftigte am Montag, die Klagen für unbegründet zu halten. “Bayer hat die Gesetze eingehalten und ist seinen Veröffentlichungspflichten nachgekommen”, teilte ein Sprecher mit. “Untersuchungen unabhängiger Experten bestätigen, dass der Bayer-Vorstand bei der Akquisition im Einklang mit seinen Pflichten gehandelt hat.”

Mitte Dezember hatte das Landgericht Köln entschieden, dass der Antrag der Anwaltskanzlei auf Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das ist ein erster Verfahrensschritt. Gibt es genug gleichgerichtete Klagen, legt das Oberlandesgericht einen Musterkläger fest, mit dem der Prozess dann exemplarisch geführt wird.