Rechtsstreit wegen Baywa-Krise

Schlappe für Kläger gegen die Baywa

In einem Zivilverfahren hat ein Kleinaktionär vor Gericht mit seiner Anfechtungsklage gegen die Baywa einen Dämpfer bekommen. Ein Urteil in dem Prozess ist für den 30. April vorgesehen.

Schlappe für Kläger gegen die Baywa

Schlappe für Kläger
gegen die Baywa

sck München

Mit seiner Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (HV) des in eine Existenzkrise geratenen Agrarhandelskonzerns Baywa hat ein Einzelkläger eine Schlappe erlitten. Vor der zuständigen Zivilkammer des Landgerichts München I konnte der Kleinaktionär Max Gutbrod mit seinen Argumenten am ersten Verhandlungstag nicht überzeugen. Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek gab eine erste juristische Indikation ab, die darauf schließen lässt, dass das Gericht die Klage weitgehend als unbegründet einstufen könnte. Er folgte damit der Ansicht der beklagten Partei. Nach einer anderthalbstündigen Verhandlung kündigte Krenek an, eine Entscheidung am 30. April dieses Jahres zu verkünden.

„Mir fehlt die Fantasie, wie man zu einer einvernehmlichen Einigung kommen soll“, führte der Richter zur Frage aus, ob sich beide Seiten irgendwie verständigen könnten. Die beiden Anwälte des Unternehmens beantragten, die Klage abzuweisen. In seinem Vortrag bekräftigte Gutbrod seine Vorwürfe. Der Jurist hat einen Lehrstuhl an der Universität Potsdam.

Mehrere Vorwürfe

Mit seinem Schriftsatz (Az. 5 HK O 8193/24) zielt er darauf ab, die auf der HV vom 11. Juni 2024 beschlossene Entlastung des Aufsichtsrats, einschließlich des damaligen Vorsitzenden, Ex-Vorstandschef Klaus Josef Lutz, zu kippen. Gutbrod sieht es als erwiesen an, dass das Kontrollgremium es unterlassen habe, Schadenersatzansprüche gegen den früheren CEO zu prüfen. Der langjährige Vorstandschef Lutz hatte im April 2023 seinen Posten vorzeitig an Marcus Pöllinger abgegeben und war im Juni des gleichen Jahres in den Aufsichtsrat gewechselt, um dort den Vorsitz zu übernehmen. Nach einem Machtkampf mit Pöllinger schmiss Lutz im Januar 2024 hin.

Pöllinger ging im Oktober 2024, als der Druck auf ihn wegen des Desasters bei der Baywa immer größer wurde. Seitdem führt faktisch der von den Gläubigerbanken und den bayerischen Kreditgenossen installierte Restrukturierungsvorstand Michael Baur das Unternehmen. Lutz warf Pöllinger damals vor, gegen Compliance-Regeln verstoßen zu haben. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder folgten ihm seinerzeit aber nicht. Pöllinger blieb daraufhin im Amt. Im Juli 2024 räumte die hoch verschuldete Baywa ein, sich in Schieflage zu befinden.

Gutbrod zufolge ist Lutz zur „Unzeit“ vom Posten des Chefaufsehers zurückgetreten. Zudem habe er rechtswidrig überhöhte Zahlungen vom Aufsichtsrat zugesprochen bekommen, als er vorzeitig für Pöllinger Platz machte. Als Ausgleich kassierte Lutz dafür über 6 Mill. Euro.

Richter: keine Verstöße

Krenek konnte dieser Sichtweise nicht folgen. Seiner Ansicht nach war der Aufsichtsrat der Baywa „zu jeder Zeit funktionsfähig“. Als Lutz abtrat, bestand das Kontrollorgan aus 15 Personen. Im konkreten Fall konnte Lutz „jederzeit“ sein Mandat im Aufsichtsrat niederlegen. Lutz habe nicht gegen geltendes Recht und die Baywa-Satzung verstoßen.

„Daher tun wir uns mit der Anfechtungsklage schwer“, sagte der Richter im Beisein von zwei weiteren Berufsrichtern. Schwere Verstöße des Aufsichtsrats seien nicht erkennbar. Krenek führte aus, dass der Vergütungsbericht der Baywa über die Vorstandsgehälter „zulässig“ gewesen sei. Die Darstellung enthielte keine Fehler. „Ein Verstoß kann nicht dem gesamten Aufsichtsrat vorgehalten werden“, so Krenek.

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