Tech-Riesen kassieren schwere Schlappe vor EU-Gerichtshof
Tech-Riesen kassieren schwere Schlappe vor EU-Gerichtshof
Apple muss 13 Mrd. Euro Beihilfen zurückzahlen – 2,4 Mrd. Euro Strafe gegen Google
fed Brüssel
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei richtungsweisenden, wenngleich sehr unterschiedlichen Fällen die US-Technologiekonzerne Apple und Alphabet in die wettbewerbsrechtlichen Schranken verwiesen. Die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, beide Fälle zeigten, dass das Wettbewerbsrecht „auch für die mächtigsten Konzerne“ gelte: „Niemand steht über dem Recht.“
Steuerdeal in Irland
Im Fall von Apple ging es um den Vorwurf aggressiver Steuervermeidung. Das US-Unternehmen hatte mit den irischen Finanzbehörden einen Steuerdeal in Form eines Steuervorbescheids (tax ruling) verabredet. Zeitweise musste der Konzern nur Promille des Gewinns als Steuern zahlen. Die EU-Kommission erkannte darin eine unlautere, selektive Bevorzugung gegenüber anderen Unternehmen und bewertete 2016 den Vorbescheid als Beihilfe in der Rekordhöhe von 13 Mrd. Euro, die an die irische Staatskasse zurückgezahlt werden müsse. Zunächst kippte zwar die erste europarechtliche Instanz, das sogenannte EU-Gericht, die Entscheidung der Wettbewerbshüter, eine Rückzahlung anzuordnen. Der EU-Gerichtshof jedoch hob am Dienstag den ersten Richterspruch auf, weil er befand, dass die EU-Kommission durchaus hinreichend nachgewiesen hatte, die außerhalb der USA erwirtschafteten Gewinne hätten den irischen Zweigniederlassungen zugewiesen werden und daher versteuert werden müssen. Der Gerichtshof unterstrich: „Irland hat Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern ist.“
„Katalysator für Veränderung“
Die Entscheidung veranlasste Vestager zu der fast schon euphorischen Äußerung: „Der heutige Tag ist ein großer Sieg für die Steuergerechtigkeit.“ Zugleich wies sie darauf hin, dass aggressive Steuervermeidung von Unternehmen trotzdem noch weit verbreitet sei. Das Urteil im Fall Apple ist abschließend, ebenso wie die Entscheidung im Fall Google. Hier lautete der Vorwurf auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Konkret ging es um Selbstbegünstigung (self preference). Google wurde 2010 von der EU-Kommission vorgeworfen, unter den Treffern einer Suchmaschine konzerneigene Preisvergleichsdienste prominenter zu präsentieren als Angebote von Wettbewerbern – an oberster Stelle, hervorgehoben in Boxen. 2017 verdonnerte die EU-Kommission deshalb die Alphabet-Tochter zu einer Geldbuße von 2,4 Mrd. Euro, die 2021 in erster Instanz und nun in letzter Instanz bestätigt worden ist.
Die dänische EU-Kommissarin wertete den Fall Google in der Rückbetrachtung als „Katalysator für Veränderung“ – nicht zuletzt, weil Google seine Geschäftspraktiken entsprechend angepasst habe.