BASF unterliegt in Schiedsverfahren
ab Köln – In einem seit September 2019 laufenden Schiedsverfahren ist die Entscheidung gefallen: Die Klage von BASF gegen Bayer wird abgewiesen. Das Schiedsgericht in Paris wies die Anschuldigung der Ludwigshafener, Bayer habe die laufenden Kosten für bestimmte an BASF veräußerte Saatgutgeschäfte nicht ausreichend offengelegt, zurück. Bayer begrüßte die Klageabweisung. Nun sei amtlich, dass Bayer über die Kostenstruktur der im August 2018 durch BASF übernommenen Saatgutgeschäfte ordnungsgemäß informiert und keine vertraglichen Verpflichtungen verletzt habe. Aufgrund kartellrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Übernahme von Monsanto hatte sich Bayer von weiten Teilen des eigenen Saatgutgeschäfts trennen müssen. In Summe hatte der Ludwigshafener Konzern für die Assets aus der Sparte Cropscience 7,4 Mrd. Euro gezahlt. Dem Vernehmen nach forderte die BASF 1,7 Mrd. Euro plus Zinsen.