Glyphosat-Streit

Bayer unterliegt erneut vor US-Berufungs­gericht

Erneut hat Bayer in den USA einen Rückschlag einstecken müssen. Ein Berufungsgericht hat entschieden, einen 2020 gewonnenen Fall im Glyphosat-Streit wieder aufzurollen.

Bayer unterliegt erneut vor US-Berufungs­gericht

ab Köln

Bayer hat erneut eine Gerichtsschlappe in den USA erlitten. Ein Berufungsgericht entschied, den Fall des Klägers John Carson wieder aufzurollen. Bayer hatte den Prozess Ende 2020 in erster Instanz für sich entschieden. Das Gericht wies die Argumentation von Bayer zurück, dass der Konzern durch Bundesgesetze vor bundesstaatlichen Klagen wie der von Carson geschützt sei.

Wie andere Kläger auch führt Carson seine Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des gly­phosathaltigen Unkrautvernichters Roundup aus den Laboren von Monsanto zurück und argumentiert, dass das Unternehmen auf dem Produkt vor dem Krebsrisiko hätte warnen müssen. Dem hält Bayer entgegen, dass eine Krebswarnung von dem durch die US-Umweltbehörde EPA genehmigten Produktlabel abweichen würde. „Die Aussage des Gerichts, dass der Registrierungsprozess des Produkts für den Ausschluss einer Warnung durch Bundesrecht nicht ausreichend formal sei, steht im Widerspruch mit der vorherigen Rechtsprechung des Supreme Court“, erklären die Leverkusener und kündigen an, weitere rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.

An der Börse kam die Nachricht nicht gut an. In einem insgesamt schwächeren Markt verlor Bayer in der Spitze 3 % und gehörte damit zu den schwächsten Werten im Dax. Das liegt auch daran, dass mit der jüngsten Gerichtsentscheidung vorerst die Grundlage entzogen ist, den speziellen Fall wie erhofft vor dem Supreme Court klären zu lassen. Für eine Überprüfung von Urteilen vor dem Obersten Gerichtshof könnte die unterschiedliche Rechtsprechung in Berufungsinstanzen nämlich eine Rolle spielen. In zwei Glyphosat-Fällen hat das höchste Gericht in den USA zuletzt abgelehnt, die beantragte Revision anzunehmen.

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