BGH stellt Haftung von Audi in Frage
Reuters Karlsruhe
Der Autohersteller Audi haftet nicht unbedingt beim Einbau von Dieselmotoren mit manipulierter Abgasreinigung seiner Konzernmutter Volkswagen. Vielmehr müssen nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) zunächst die Kläger belastbare Indizien vortragen, dass Audi von den Manipulationen der Dieselmotoren seitens VW wusste. Das zeichnete sich am Montag in der mündlichen Verhandlung einer Schadenersatzklage eines Audi-Käufers vor dem BGH in Karlsruhe ab. Der VI. Zivilsenat des BGH deutete an, dass er den Fall noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zurückverweisen will. Das OLG Naumburg hatte der Klage stattgegeben, Audi hatte Revision am BGH eingelegt. Der Vorsitzende Richter am BGH Stephan Seiters sagte, allein die Tatsache, dass Audi die Tochtergesellschaft von VW sei, „genügt nicht für die Annahme, Audi sei in die Entscheidung der Muttergesellschaft eingebunden gewesen“.