Bürokratieabbau

Brüssel will zehntausenden Firmen die Berichtspflicht ersparen

Die EU-Kommission will mittelständische Unternehmen von Berichtspflichten befreien und Sorgfaltspflichten auf „direkte“ Geschäftspartner beschränken. Und sie will noch viel mehr.

Brüssel will zehntausenden Firmen die Berichtspflicht ersparen

Brüssel will mehr Firmen
die Berichtspflicht ersparen

Rückbau von Nachhaltigkeitsgesetzen gilt für 80 Prozent der Unternehmen

fed Frankfurt

Die EU-Kommission hat in einem großen Aufschlag Maßnahmen vorgestellt, die Europas Industrie wettbewerbsfähiger machen und bürokratische Lasten reduzieren sollen. „Vereinfachung versprochen, Vereinfachung gehalten!“, erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und fügte an: „Und weitere Vereinfachung ist auf dem Weg.“

Die EU-Behörde hat am Mittwoch Vorschläge für gleich mehrere Änderungspakete veröffentlicht, denen nun Rat und EU-Parlament zustimmen sollen. Das mit Spannung erwartete „Omnibus“-Paket sieht vor, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von den Pflichten des Nachhaltigkeits-Reportings nach der von der Wirtschaft scharf kritisierten EU-Richtlinie CSRD ausgenommen werden sollen. Den Plänen der EU-Behörde zufolge würden 80% der bislang von den Vorgaben erfassten Firmen − das wären 40.000 an der Zahl − von den nichtfinanziellen Berichtspflichten befreit. Allerdings wurde die Schwelle, ab der die Ausnahme gilt, in letzter Sekunde noch einmal korrigiert. Berichtspflichtig sollen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 50 Mill. Euro sein. In einem Entwurf, der noch vor wenigen Tagen kursierte, hatte die Umsetzschwelle noch bei 450 Mill. Euro gelegen.

Das erste Jahr der Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) soll nach dem Willen der EU-Kommission um ein Jahr verschoben werden, um Unternehmen mehr Zeit zu geben, die Vorbereitungen zu treffen. Am folgenreichsten dürfte der Vorschlag sein, dass sich die Sorgfaltspflichten von Unternehmen nicht mehr auf die komplette Lieferkette beziehen sollen, sondern auf „direkte Geschäftspartner“. Zudem wird der Prüfzyklus gestreckt. Diesen Aufwand sollen Firmen nicht mehr jährlich haben, sondern alle fünf Jahre. Wie bereits durchgesickert, sollen mehr als 90% der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichs herausgenommen werden − nämlich alle, die weniger als 50 Tonnen Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Dünger importieren.

Die EU-Kommission hat zugleich den sogenannten Clean Industrial Deal präsentiert, der den Green Deal um Komponenten der Wettbewerbsfähigkeit ergänzen soll. Vorgeschlagen wird beispielsweise, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe auch das Kriterium „made in Europe“ berücksichtigt werden soll, also heimische Anbieter bevorzugt werden.

Nebenstehender Kommentar Bericht Seite 6

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