Bundesgerichtshof verurteilt Audi zu Schadenersatz
Reuters Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dieselskandal erstmals den Autohersteller Audi zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In vier Fällen muss die Volkswagen-Tochter nun Autokäufer dafür entschädigen, dass in ihre Fahrzeuge ein manipulierter VW-Motor eingebaut war. Der BGH bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München und lehnte die von Audi beantragte Revision ab. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Pamp sagte in der Urteilsverkündung: „Das Oberlandesgericht München hat in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass Audi die Motoren in Kenntnis und in Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit verwendete.“
Die OLG-Richter waren im Jahr 2020 zu der Überzeugung gelangt, dass zumindest ein Verantwortlicher von Audi wusste, dass die vom Mutterkonzern bezogenen Motoren eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielten und die Abgas-Emissionen dadurch manipuliert wurden. Audi sei somit selbst beteiligt gewesen und müsse den Kunden den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Diese Argumentation hielt der Bundesgerichtshof für tragfähig. Bisher hatte der BGH alle Klagen gegen die VW-Tochter an die Vorinstanzen zurückverwiesen, weil er es nicht für ausreichend belegt hielt, dass führende Audi-Manager über die Manipulationen bei VW Bescheid wussten.