Handel

Ceconomy bekommt keine Freigabe

Die Komplettübernahme der Media-Saturn-Holding (MSH) durch Ceconomy verzögert sich. Daher kann die Neuordnung der MSH-Gesellschafterstruktur womöglich nicht im laufenden Geschäftsjahr abgeschlossen werden.

Ceconomy bekommt keine Freigabe

ab Köln

Die Komplettübernahme der Media-Saturn-Holding (MSH) durch Ceconomy verzögert sich. Der Händler von Unterhaltungselektronik sieht das Ziel in Gefahr, die im Dezember vereinbarte Transaktion zur Neuordnung der MSH-Gesellschafterstruktur noch im laufenden Geschäftsjahr abschließen zu können, wird mitgeteilt. Grund dafür ist, dass die von Anfechtungsklagen blockierten Kapitalbeschlüsse nicht wie erhofft auf gerichtlichem Wege freigegeben werden. Dennoch gibt sich Ceconomy zuversichtlich, die Transaktion – wenn auch mit Zeitverzug – zu realisieren.

Mit der Transaktion, in der die MSH-Minderheitsgesellschafterin Convergenta ihre Beteiligung an Media-Saturn in eine Direktbeteiligung an Ceconomy tauschen will, sollte der seit Jahren schwelende Gesellschafterstreit beendet werden. Das hatten die Investoren bei der Bekanntgabe gebührend mit einem Kurssprung um über 40% gefeiert. Die Nachricht von den Verzögerungen beeinträchtigte den Kurs am Freitag nur vorübergehend. Nach einem anfänglichen Kurssturz um 7,6% schloss die Aktie mit 3,96 Euro sogar über dem Vortagesschluss.

Zwar hatte die Hauptversammlung (HV)  den Beschluss zur Sachkapitalerhöhung mit überwältigender Mehrheit (98,9%) gefasst, die Beschlüsse wurden im Nachgang allerdings angefochten. Daraufhin hatte der Handelskonzern ein gerichtliches Freigabeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angestrengt.

Auf diesem Weg sollte die Eintragung der Kapitalbeschlüsse – es geht um eine Kapitalerhöhung und die Ausgabe von Wandelanleihen – ins Handelsregister erwirkt werden. Nun ließ das Gericht jedoch durchblicken, die gewünschte Freigabe aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung zu verweigern. Wann es einen offiziellen Bescheid gibt, ist offen.

Optionen ausloten

Ceconomy prüfe nun verschiedene Optionen, um die Kapitalmaßnahmen doch noch durchführen zu können, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Wenngleich die Düsseldorfer von der vorläufigen Gerichtsentscheidung auf dem falschen Fuß erwischt wurden, stimmt zuversichtlich, dass auch Convergenta an dem ausgehandelten Deal festzuhalten gedenkt, wie ein Sprecher der Vermögensverwaltungsgesellschaft bestätigte. Gleichwohl ist in der Vereinbarung ein Rücktrittsrecht für den Fall festgeschrieben, dass etwaige Klagen gegen die Kapitalbeschlüsse der HV nicht im Wege eines Freigabeverfahrens abgeräumt werden können.

Wertberichtigt Seite 6