Hauptversammlung

Ceconomy geht auf DSW zu

Ceconomy gibt Forderungen der DSW zur virtuellen Hauptversammlung nach. Unter anderem soll es Änderungen beim Fragerecht geben.

Ceconomy geht auf DSW zu

ab Düsseldorf – Ceconomy geht auf die Wünsche der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ein und verspricht, die Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung freiwillig auf zwei Jahre zu begrenzen. Das teilte die DSW mit. Gemäß der in der HV-Einladung vorgeschlagenen Satzungsänderung hatte Ceconomy den gesetzlichen Rahmen von fünf Jahren voll ausgeschöpft. Sollten die Aktionäre der Satzungsänderung zustimmen, solle die Ermächtigung nur für die Dauer von zwei Jahren gelten.

Zudem gibt Ceconomy auch mit Blick auf das Fragerecht der Aktionäre nach. Wie in Präsenzversammlungen werde den Aktionären das Fragerecht vollumfänglich eingeräumt. Damit wird zugleich die Möglichkeit gestrichen, die Fragen vor der HV einzureichen. Thyssenkrupp hatte am Freitag erstmals eine virtuelle HV abgehalten, in der den Aktionären das Rederecht live angeboten worden war. „Aktionäre wünschen sich mehrheitlich eine hybride Hauptversammlung – heute und in Zukunft“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW.