Fondsbranche moniert Governance-Mängel
swa Frankfurt – Die Bilanz der diesjährigen Hauptversammlungssaison fällt nach Einschätzung des Fondsverbands BVI ernüchternd aus. Wegen Defiziten in der Corporate Governance hätte es eine Flut an Nichtentlastungen geben müssen, meinen die Investorenvertreter. Das Urteil basiert auf einer Analyse, inwieweit die 160 Unternehmen der Dax-Familie die Leitlinien des BVI für eine gute Unternehmensführung erfüllt haben. Daraus werden für die Fondsgesellschaften keine verbindlichen Abstimmungsempfehlungen abgeleitet, sie gelten aber als Mindeststandard in der Branche.Nach Angaben des BVI hätte in 66 Unternehmen dem Vorstand und in 104 Gesellschaften dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert werden können. Den Konzernen werden so gut wie keine Fortschritte attestiert. Das Ergebnis sei kaum besser als im Vorjahr, heißt es. Den häufigsten Anlass zur Kritik bot die Vorstandsvergütung, wo die Fondsvertreter vor allem Mängel in der Darstellung der Entlohnungssysteme sehen. “Viele Unternehmen bleiben weiter intransparent – zu Lasten der Anleger”, moniert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Nur bei Darlegung aller Komponenten könnten Investoren beurteilen, ob die Gehälter angemessen seien und im Einklang mit der Unternehmensentwicklung stehen. Die Leitlinien des Verbands sehen eine Abstimmung über die Vergütung mindestens alle fünf Jahre vor. Bislang steht das unverbindliche Votum im Ermessen der Unternehmen. Mit Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie ist geplant, die Hauptversammlung jährlich über den Vergütungsbericht befinden zu lassen.Aus Sicht des BVI hätte in der Saison 2018 wegen mangelnder Transparenz in 57 Fällen dem Vorstand und in 61 Fällen dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert werden können. Im Dax 30 hatten acht Unternehmen die Vergütung zur Abstimmung gestellt, die durchschnittliche Zustimmung lag nach einer Aufstellung der Unternehmensberatung HKP Group bei knapp 82 %. Das schlechteste Ergebnis kassierte Fresenius mit 63 %.Kritisch sind für den BVI zudem Mängel in Aufsichtsratswahlen. Hier habe die Zahl der Verstöße deutlich zugenommen. Häufigster Grund sei Ämterhäufung – der BVI setzt die Grenze bei fünf Mandaten. Auch fehle es oft an einer ausreichenden Zahl unabhängiger Bewerber.