Wettbewerbsrecht

Google gewinnt zur Abwechslung mal

Wenige Tage nach der Niederlage vor dem EU-Gerichtshof erringt Google einen Sieg vor Gericht. Die 1,5 Mrd. Euro schwere Strafe wegen einer Exklusivklausel der Werbevermittlung Adsense for Search wird für nichtig erklärt.

Google gewinnt zur Abwechslung mal

Google gewinnt zur Abwechslung mal

EU-Gericht erklärt Strafe wegen Exklusivklausel von Adsense für nichtig

fed Brüssel

Nur wenige Tage nach einer donnernden Niederlage, nämlich der Bestätigung einer 2,4 Mrd. Euro schweren Strafe durch den EU-Gerichtshof wegen der Bevorzugung eigener Vergleichs-Websites, hat der US-Konzern Google vor dem höchsten europäischen Gericht einen Sieg errungen. Die Richter kassierten eine Geldbuße von knapp 1,5 Mrd. Euro ein, zu der die EU-Kommission den Internetriesen verdonnert hatte.

In dem konkreten Fall ging es um die Werbeplattform Adsense, die von Google seit 2003 betrieben wird, präziser gesagt um den daran gekoppelten Online-Werbevermittlungsdienst namens AdSense for Search (AFS). Dieser Service ermöglichte es Herausgebern von Websites mit integrierten Suchmaschinen, Anzeigen zu schalten, die mit Online-Anfragen verknüpft waren, die Nutzer auf diesen Websites stellen konnten. Dadurch konnten die Herausgeber einen Teil der Einnahmen erhalten, die durch die Darstellung dieser Werbeanzeigen erzielt wurden.

In den Verträgen mit Google gab es eine Exklusivklausel, die das Darstellen von Werbung für Dienste verbot, die mit Google konkurrierten. Genau wegen dieser Vertragsbedingung zogen unter anderem die Deutsche Telekom oder das Reiseportal Expedia vor Gericht. Die beanstandeten Klauseln wurden schließlich 2016 von Google aufgehoben.

Urteil nicht endgültig

Für die Geschäftspraxis bis 2016 verhängten die EU-Wettbewerbshüter damals eine Strafe von 1,5 Mrd. Euro. Das EU-Gericht moniert jedoch in seinem Urteil, dass die EU-Kommission bei der Kalkulation der Buße nicht die jeweiligen Laufzeiten der Verträge berücksichtigt habe.

Außerdem beanstandet das Gericht, die EU-Kommission habe es letztlich versäumt, nachzuweisen, dass die fraglichen Klauseln Innovationen behindert, Googles marktbeherrschende Stellung zementiert und Verbraucher geschädigt haben. Deshalb hat das EU-Gericht nun entschieden, dass Google keine Strafe zahlen muss.

Allerdings ist der Spruch nicht endgültig. Die EU-Kommission kann ihn vor dem EU-Gerichtshof als letzter Instanz anfechten lassen. Genau dafür spricht sich der binnenmarktpolitische Sprecher der CDU im EU-Parlament, Andreas Schwab, aus: „Ich erwarte, dass die EU-Kommission das Verfahren zum EuGH bringt.“ Es gebe schließlich keinen Zweifel am wettbewerbswidrigen Verhalten von Google. Das erstinstanzliche Gericht habe ja den Großteil der Feststellungen der EU-Kommission bestätigt. Mit restriktiven Klauseln habe der US-Internetkonzern versucht, Konkurrenten von Google AdSense for Search daran zu hindern, dort eigene Werbeanzeigen zu schalten. „Dieser Fall zeigt, dass die Fairness auf den digitalen Märkten noch nicht erreicht ist“, beklagt Schwab.

Sarah Blazek, Partnerin der Kanzlei Noerr, bezeichnet das jüngste Urteil als „Rückschlag“ für die EU-Kommission, die zuvor vor Gericht Siege gegen Technologieriesen erzielen konnte. Das Gericht stelle klar, „dass auch im Falle von Big Tech keine eigenen Maßstäbe anzulegen sind“. Freilich bleibe abzuwarten, „ob in der Sache nicht doch der EuGH noch das letzte Wort wird sprechen müssen.“

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