Kabinett beschleunigt Ausbau der Erneuerbaren
BZ – Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland erheblich beschleunigt werden soll. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne), wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin sagte. Die FDP stimmte im Kabinett allerdings nur unter dem Vorbehalt zu, dass während der Beratungen im Bundestag weitere Details geklärt würden. „Wir müssen die anstehenden Beratungen nutzen, um den bisherigen Entwurf im Sinne des gemeinsamen Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP noch erheblich nachzubessern“, erklärte der FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler der Nachrichtenagentur dpa. Teil des sogenannten Osterpakets ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit der die Ampel-Koalition den Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion auf 80% nahezu verdoppeln will.
2035 nahezu klimaneutrale Stromproduktion geplant
Im Jahr 2035 soll die Stromproduktion nahezu klimaneutral erfolgen. Hier setzt die Kritik der Liberalen an. „Als Ampel-Partner haben wir beschlossen, den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Uns ist wichtig, Klimaschutz marktwirtschaftlich und technologieoffen zu betreiben, so wie wir es im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart haben“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der dpa. Man müsse aber weg von einer Klimapolitik, die immer nur Ziele formuliere, ohne zu definieren, wie diese Ziele erreicht werden könnten. „So bleibt in diesem Paket derzeit noch unklar, wie ein klimaneutrales Stromsystem bis 2035 erreicht werden soll. Hier wäre es wesentlich besser, das Ziel realistischer zu wählen und stattdessen die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass das Ziel auch tatsächlich erreicht wird“, sagte Dürr. Die Vorbehalte der FDP seien in einem Begleitschreiben festgehalten worden, berichtete Reuters unter Bezug auf Regierungskreise. Hebestreit sagte, das Gesetzesvorhaben sollte nicht verzögert werden, weswegen einige Details im parlamentarischen Verfahren noch zu klären seien.
„Osterpaket“ ab 1. Juli in Kraft
Habeck hatte die Pläne bereits im Januar als sogenanntes Osterpaket angekündigt, das zum 1. Juli in Kraft treten soll. In einem Überblickspapier des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums zu dem Gesetzesvorhaben wird von einer doppelten Dringlichkeit gesprochen. „Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der völkerrechtswidrige Einmarsch Russlands in die Ukraine, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben.“ Mit dem Osterpaket bringe die Regierung die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten auf den Weg. Die Ausbauziele für Windenergie auf See werden auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030, mindestens 40 Gigawatt bis 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045 gesteigert. Um diese Ziele zu erreichen, wird im Gesetz auch der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. In der Abwägung von Schutzgütern soll der Ausbau der Erneuerbaren deshalb Vorrang erhalten.