Kartellamt ahndet Preisabsprachen bei Bier
ab Düsseldorf – Mit Bußgeldern in Höhe von 90,5 Mill. Euro hat das Bundeskartellamt die seit 2010 laufende Untersuchung zu illegalen Preisabsprachen zwischen Handelsunternehmen und Lieferanten nahezu abgeschlossen. In dem jetzt abgeschlossenen Teil des Gesamtverfahrens ging es um Absprachen zwischen Brauereien und Lebensmittelhändlern, wie die Bonner Behörde mitteilte. Dabei wurden nach den Angaben Bußgelbescheide an Edeka und deren Discounter Netto sowie an Metro und einen Getränkegroßhändler in Offenburg verschickt. Aufgrund der frühzeitigen und umfassenden Zusammenarbeit mit dem Amt kamen die Brauerei AB Inbev sowie die Handelsgruppe Rewe ohne Bußgeld davon.Im Zentrum des Bierverfahrens standen Absprachen über Ladenpreise der Marken “Beck’s”, “Franziskaner” und “Hasseröder”. AB Inbev habe mehrfach Preiserhöhungen mit den Händlern abgesprochen und dabei die zeitliche Koordination der Preiserhöhung zwischen den Unternehmen koordiniert, heißt es. “Leidtragende solcher systematischen Preisbindungspraktiken sind die Endverbraucher”, beklagt Kartellamtschef Andreas Mundt. Nach den Angaben ergingen die Bußgelder im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung. Der sogenannte Vertikalfall, in dem das Kartellamt illegale Geschäftspraktiken zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln untersuchte, ist eines der aufwendigsten Bußgeldverfahren, das je angestrengt wurde. Es war Ende 2010 mit einer Großrazzia bei 15 Unternehmen eingeleitet worden und erstreckte sich auf die Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. Insgesamt verhängte das Kartellamt Bußgelder von 242 Mill. Euro.