Deutsche Fußball-Liga

Kartellamt beäugt Ausnahmen von „50+1“ kritisch

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) höhlt mit den Ausnahmen für Investoren in den Bundesliga-Klubs nach Ansicht des Bundeskartellamts ihre eigene „50+1“-Regel aus. Grundsätzlich habe die Wettbewerbsbehörde nichts gegen das Verbot, externen...

Kartellamt beäugt Ausnahmen von „50+1“ kritisch

München
Reuters

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) höhlt mit den Ausnahmen für Investoren in den Bundesliga-Klubs nach Ansicht des Bundeskartellamts ihre eigene „50+1“-Regel aus. Grundsätzlich habe die Wettbewerbsbehörde nichts gegen das Verbot, externen Kapitalgebern mehr als 50% der Stimmrechte zu geben, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Das Kartellrecht steht den sportpolitischen Zielen, die mit der „50+1“-Regel verfolgt werden, nicht im Wege. Die DFL muss aber eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung für alle Vereine gewährleisten.“ Daran habe die Bonner Behörde aber Zweifel mit Blick auf die bestehenden Ausnahmen für drei Vereine (VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen, TSG Hoffenheim), an deren Profifußball-Spielbetriebsgesellschaften langjährige Investoren die Mehrheit halten.

Mundt verweigert dem Liga-Verband vorläufig den von der DFL beantragten Freibrief für die umstrittene „50+1“-Regel. „Solche Ausnahmen müssen eindeutig ausgestaltet sein, und sie dürfen nicht dazu führen, dass die eigenen sportpolitischen Zielsetzungen, die die DFL mit der „50+1“-Regel verfolgt, konterkariert werden“, mahnte er. Gerade das Ziel, mit „50+1“ für einen ausgeglichenen Wettbewerb zu sorgen, sei durch die finanziellen Ressourcen der Investoren gefährdet. Der Wettbewerb werde dadurch eher verzerrt.

Die DFL und die Vereine können dazu nun Stellung nehmen. Die DFL selbst hatte das Kartellamt um eine Einschätzung gebeten. Ein DFL-Sprecher sagte, das Präsidium werde sich zeitnah mit dem Thema befassen.