Kartellamt nimmt Amazon ins Visier
ab Düsseldorf
Das Bundeskartellamt strafft die Zügel im Umgang mit dem Onlinehändler Amazon. Der US-Konzern sei ein Unternehmen „mit überragender marktübergreifender Bedeutung“, stellten die Wettbewerbshüter fest. Damit unterliegt der Internetriese der erweiterten Missbrauchsaufsicht des §19a GWB. Die neue Vorschrift existiert erst seit Januar 2021 und ermöglicht der Behörde, schon bei wettbewerbsgefährdenden Praktiken aktiv zu werden. Amazon kritisierte die Entscheidung und prüft rechtliche Schritte, wie Reuters berichtet. Mit einem Umsatz von 400 Mrd. Dollar (2021) ist Amazon eines der weltweit umsatzstärksten Unternehmen.
„Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u.a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden“, begründet Kartellamtschef Andreas Mundt die Entscheidung. Dank der neuen Regelung lasse sich mögliches wettbewerbsgefährdendes Verhalten gezielt aufgreifen und effektiver als bisher unterbinden. Von der seit 2021 geltenden neuen Rechtsvorschrift hat das Kartellamt bislang bei Google und der Facebook-Obergesellschaft Meta Gebrauch gemacht.